7. LÖSCHUNGEN
Interessengemeinschaften
Gründer dürfen leere Interessengemeinschaften löschen. Es ist dem Gründer einer Interessengemeinschaft erlaubt, selbige zu löschen, wenn außer ihm niemand Mitglied in der Interessengemeinschaft ist.
Beiträge
Wenn man einen Beitrag geschrieben hat, kann der Autor den Inhalt seines Beitrages bis zu 20 Tage nach Erstellung nachträglich löschen, indem er auf den "Ändern"-Button klickt und den Text löscht und danach auf "Speichern" klickt. Danach können das nur mehr die Moderatoren. In Ausnahmefällen wird solchen Wünschen nur dann entsprochen, wenn man erst später erkennt, dass mit diesem Beitrag eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Dasselbe gilt für Anhänge.
Useraccount
Jeder Benutzer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen seine Mitgliedschaft (sein Profil) löschen zu lassen. Da dies nur vom Administrator vorgenommen werden kann, ist dieser zu informieren. Die Löschung erfolgt dann so rasch als möglich (bei Urlaub kann dies auch schon einmal einige Wochen oder Monate später erfolgen).
Der Benutzer hat jedoch nicht das Recht, auf der Löschung aller seiner Themen und Beiträge zu bestehen. Hierzu wird auf die allgemein gültigen Rechtsgrundlagen in der EU verwiesen:
Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds
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