Guest
05.04.2004, 23:38
Hallo!
Vielleicht kann mir hier im Forum geholfen werden, denn ich habe eine Frage die mir bis jetzt keiner so recht beantworten konnte.
In den Gebietsführern der Alpen steht immer wieder, dass ein Biwak erlaubt ist. Aber was fällt jetzt alles unter den Begriff Biwak und ab wann überschreite ich die Grenzen des Biwakierens und mache mich strafbar?
Ist mit einem Biwak nur gemeint, eine Nacht unter freiem Himmel im Schlafsack zu verbringen oder kann man auch durchaus ein Tarp aufspannen? Wie sieht es aus, wenn ich bei schlechtem Wetter oder Regengefahr in den Alpen abends ein Zelt aufschlage und morgens früh gleich wiéder abbaue? Ist das dann auch Biwakieren oder fällt das bereits unter das verbotene Zelten? Ist mit Zelten nicht erst das längere Bleiben an einer Stelle mit dem Zelt gemeint? ??? ??? ???
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Kai.
Vielleicht kann mir hier im Forum geholfen werden, denn ich habe eine Frage die mir bis jetzt keiner so recht beantworten konnte.
In den Gebietsführern der Alpen steht immer wieder, dass ein Biwak erlaubt ist. Aber was fällt jetzt alles unter den Begriff Biwak und ab wann überschreite ich die Grenzen des Biwakierens und mache mich strafbar?
Ist mit einem Biwak nur gemeint, eine Nacht unter freiem Himmel im Schlafsack zu verbringen oder kann man auch durchaus ein Tarp aufspannen? Wie sieht es aus, wenn ich bei schlechtem Wetter oder Regengefahr in den Alpen abends ein Zelt aufschlage und morgens früh gleich wiéder abbaue? Ist das dann auch Biwakieren oder fällt das bereits unter das verbotene Zelten? Ist mit Zelten nicht erst das längere Bleiben an einer Stelle mit dem Zelt gemeint? ??? ??? ???
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Kai.