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Vollständige Version anzeigen : Wildcampen in Deutschland


BTrotte
25.06.2003, 12:24
Hallo,

wer kann mir von Erfahrung übers Zelt im Deutschen Wald berichten.

mfg

Bernd

Andreas
09.08.2003, 09:53
Hallo Bernd,

Kein Erfahrungsbericht, aber kürzlich über einen Artikel auf t-online gestolpert:
In deutschen Landen
Im deutschsprachigen Raum ist das Campen außerhalb von offiziellen Plätzen nicht gestattet. Eine Nachfrage ist nie verkehrt, mancher Landbesitzer ist großzügig, aber ohne Zustimmung macht man sich in Deutschland und den Alpenrepubliken strafbar. Auch auf französischem Boden sollte man sich lieber nicht von den Gendarmen erwischen lassen. In manchen Küstengegenden werden Liebhaber der Einsamkeit hin und wieder toleriert, wenn auch nicht gern gesehen. In den Niederlanden wird das Wildcampen mit hohen Geldstrafen geahndet

Andreas

Thomas
12.08.2003, 23:11
Hi,

habe schon öfters im Rothaargebirge, Harz und Allgäu wild gezeltet bzw. campiert. Da es eigentlich überall verboten und vor allem in den Mittelgebirge auf Tafeln das Verbot sehr ausdrücklich erwähnt wird, würde ich mich lieber nicht erwischen lassen. Daher schlage ich mein Zelt sehr spät am Abend auf ( habe nur Zelte in grüner Farbe ), mache kein Feuer ( was auch sehr unverantwortlich ist, nicht nur in der jetzigen Hitzeperiode ), und versuche keinen Lärm zu machen. Bisher hat es immer gut geklappt!

Grüße

Thomas

Norman
08.09.2003, 11:07
Hallo!

Ich weiß ja nicht, ob es umbedingt darum geht, "wild" zu campen, aber war gerade fünf Tage in der Eifel ;D, da war es überhaupt kein Problem einfach beim Bauern zu fragen und auf der Weide zu schlafen (einmal auch im privaten Garten ). Die leute sind meist sehr freundlich und hilfsbereit.

Norman

Guest
18.10.2003, 18:16
Hallo,

Jungs, höhrt euch doch mal an wie weit es schon gekommen ist! "Wild Campen". was ist das eigentlich?
Ist es wild wenn sich jemand in der Natur durch die wir jeden tag fahren oder unsere häuser bauen sich zu ruhe zu bettet. muss man angst haben von jemanen entdeckt und bestraft zu werden? Wie kann jemand so etwas eigentlich verbieten. seit es uns menschen auf dieser welt gibt schlafen wie unter freiem himmel.
Es gibt wirklich Menschen denen es ein dorn im auge ist wenn im walt ein feuer brennt oder jemand sein zelt dort aufschlägt. Aber warum frage ich euch. was haben wir euch getan das ihr uns die grundlagen des leben nehmen wollt. warum ist es nicht verboten unter brücken und verdreckten starssen zu schlafen. Es macht mich wirklich sehr traurig das ich lesen muss wie jemand fragt wo man noch "wild" campen darf.
Ich sage euch überall, an jedem platz der erde. ihr habt das recht zu schlafen wo und wann ihr wollt. ob es in deutschen wäldern oder den bergen nepals ist. ihr habt nicht das recht die güte der natur die euch in ruhe nächtigen lässt zu missbrauchen. Ihr seit alle frei! die grenzen und verbote machen wir uns leider selber.
Seit dem ich 8 Jahre alt bin liebe ich es im wald zu schlafen und die ruhe zu genießen. Ich habe noch nie jemand gefragt ob ich im wald schlafen darf. wenn ich es tue dann am besten so weit weg wie möglich von dem ganz normalen wahnsinn des alltags. doch auch schon als junge bemerkte ich das das gefährlichste im wald der mensch ist der ihn versucht zu besitzen. Man hat mir verboten ein wärmendes feuer zu machen oder mich abseitz der strassen zicht aufzuhalten. Ich musste beginnen mich wie ein unsichtabres wesen im wald fortzubewegen und schrecke heute zusammen wenn nur ein spatziergänger im wald sehe. diejenigen von euch die noch wissen wie man in der natur zurecht kommt, last euch nichts verbieten. tut es, es ist euer recht. WIR KÖNNEN KEIN LAND ODER WALD BESITZEN!!!

Ich weiß nicht viele werden das verstehen was geschrieben habe. Doch hoffe ich das einige versuchen darüber nachzudenken wie weit es schon gekommen ist und wo das noch hinführen soll.

viel glück !!
das werdet ihr brauchen.

Sasha

Andreas
24.12.2003, 09:56
Hallo Sasha,

Dein Plädoyer für das 'wilde' Übernachten im Freien in allen Ehren. Grundsätzlich bin ich sogar deiner Meinung. Aber leider ist die Gesetzeslage nun einmal anders. Dies hat vielleicht mit der zunehmenden Verstädterung und mit Besiedlungsdruck zu tun, mit Sicherheit aber mit der Angst von Andersdenkenden, vor jenen, die sich nicht so verhalten, wie es die Masse tut. Vor 15 Jahren hatte man ein schönes Modewort dafür: »Aussteiger«; war ein bisschen anrüchig, klang aber auch nach Abenteuer und Freiheit.

Und trotzdem: gegen das Gesetz zu handeln, ist einfach nicht okay und es sollte auch keine Empfehlung ausgesprochen werden, es zu tun. Denke nur an die, die nach dir kommen, solltest du 'erwischt' werden. Man wird nur noch stärker kontrollieren, vielleicht auch bestrafen und Nachmachern bleibt das Erlebnis des Wildcampierens versagt.

Der beste Umgang mit diesem Thems ist meiner Meinung nach die Methode von Norman. Man 'bricht sich nichts ab', wenn man den Grundbesitzer (Bauern, Forst, etc.) um Erlaubnis fragt. In den meisten Fällen wird man ohnehin dürfen. Und die wenigen Male, die man eine abschlägige Antwort erhält - nun, dann ist es geboten und nur fair, dies zu respektieren, ohne des Besitzers Motive zu hinterfragen.

meint Andreas

alaskawolf1980
19.02.2004, 18:39
@Sahsa: im Prinzip stimme ich dir zu. Wenn ich darüber nachdenke, dass man, wenn man in D zeltet immer mit der Angst erwischt zu werden schläft, dann werde ich ebenfalls deprimiert. Für mich ist das auch wie eine Art Zwangsjacke. Wenn man wie cih einmal in Kanada war wo man überall zelten konnte und niemand einen stört, dann ist die Situation in Europa wirklich bedrückend.

ABER!!!!!! Wenn ich sehe was es für Schweine in Deutschland gibt, dann bin ich auch ein klein wenig froh, dass Wildzelten verboten ist. Würden überall Leute zelten gäbe es überall Müll. Sicherlich nicht von den ehrenhaften Leuten aus solchen Trekking und Wanderforen. Aber von solchen die sich keine Birne darum machen wenn sie draussen aus Gaudi zelten und irgendwelche Alkparties abhalten. Ich wohne in einem Dorf, was 30 Kilometer vom nächsten MC Donalds entfernt ist. 30 km!!!!!!!! Und trotzdem finde ich hier in unseren Strassengräben Pappbecher und Burgerverpackungen von Mc Donalds. Ich kann es nicht begreifen wie es Leute schaffen ihren ganzen Müll ständig aus dem Fenster zu werfen. Man kann das ja auch im Auto lassen und am nächsten Mülleimer oder zu hause entsorgen. Würde Zelten erlaubt sein, würden genug Jugendliche im Wald zelten, die zu solchen seltsamen Müllentsorgern gehören.
Da bin ich echt froh, dass ich wenigstens durch den Wald laufen kann (wenn auch nicht zelten) und dabei nicht über Bierdosen und Chipstüten stolpern muss. Von nichtvergrabenen Klopapier und dazugehöriger Sch... mal abgesehen. Das würde dann ebenfalls dazukommen. Einige scheinen noch nie etwas von dem Gerät Schaufel (kleine Schaufel) gehört zu haben.

Da es trotzdem genug Bonbonpapiere auf den Feldwegen gibt, bin ich echt froh, dass dieses Problem in Grenzen gehalten wird, weil man hier eben nicht einfach so zelten kann.

kjoe
06.03.2004, 15:55
Es gibt glaube ich kein einheitliches Gesetz das Wildcampen verbietet sondern Länder und Gemeinderegelungen. Meist ist aber nach den Waldgesetzen wildes Zelten im Walt nicht erlaubt. So richtig wissen wohl Anwälte nicht die komplizierte Rechtslage. Wenn dann dürfte das überhaupt nur eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken oder schnellfahren sein wenn man nicht gerade die umwelt zerstört indem man Wasser vergiftet oder ähnliches strafbewehretes Umweltdelikt
begeht. Wie es auch sei, wo kein Kläger da kein Richter und die Wahrscheinlichkeit vom Förster erwischt und dann noch angezeigt zu werden ist eh gering. Aber bitte kein Müll hinterlassen oder Natur zerstören!

Norman
12.03.2004, 09:27
Hallo,

das Zelten im Wald ist (zumindest in NRW, ich denke auch anderswo in DE) verboten:

Im Landesforstgesetz findet sich $3 Abs.1.1 e) : "Verboten ist
das (...) Zelten (...) im Wald".

Ich habe mich mal bei offizieller Seite erkundigt wie es mit Übernachtung mit Zelt ist, und Antwort bekommen: Auch das ist grundsätzlich verboten, weil nicht vom Betretungsrecht gedeckt. :'(

Ich hoffe, damit ist eine langanhaltende Diskussion zumindest teilweise aufgeklärt.

Ich warte noch auf die Zustimmung, die Antwort-mail veröffentlichen zu dürfen.

Schönen Tag,

Norman

Norman
12.03.2004, 14:17
Wie versprochen, hier die Antwort vom Forstamt Bonn:

-----------------------------------------------------

AZ: 20-62-11-00

Sehr geehrter Herr Hilbert,

Sie fragen an, ob das Übernachten im Wald oder in der freien Landschaft
(ohne Zelt) forstrechtlich zulässig ist.

Gem. § 2 Abs. 1 Landesforstgesetz (LFoG) ist das Betreten des Waldes zum
Zwecke der Erholung gestattet. Diese Befugnis wird begrenzt durch den
Grundsatz der Gemeinverträglichkeit, denn gem. § 2 Abs. 3 LFoG hat sich
jeder, der den Wald betritt, so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft
Wald und .... nicht gestört wird.

Hinsichtlich des Betretungsrechts folgt daraus, dass Sie zum Zwecke der
Erholung den Wald betreten dürfen und auch in einem gewissen Rahmen Rasten
dürfen, nicht aber dauerhaft z.B. durch eine Übernachtung im Wald dort
verweilen dürfen. Denn durch Ihre Anwesenheit in der Nacht würde die
Wildtiere des Waldes stark beunruhigt und damit die Lebensgemeinschaft Wald
empfindlich gestört.

Außerdem ergibt sich aus der Formulierung den § 2 Abs. 1 "zum Zwecke der
Erholung" eindeutig, dass das freie Betreten des Waldes ausschließlich dem
Zwecke der Erholung und des Naturgenusses erlaubt ist. Da man während des
Schlafens aber die Natur nicht akiv genießen und sich damit bewusst Erholen
kann, fällt das Übernachten im Wald nicht unter das freie Betretungsrecht
und ist daher verboten.

Bezüglich Ihrer Frage des Übernachtens in der freien Landschaft möchte ich
auf § 49 des Landschaftsgesetzes NRW verweisen. Dort ist in Abs 1
formuliert:

§ 49
Betretungsbefugnis

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade,
der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen
und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der
Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen
dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

Die Betretungsbefugnis bezieht sich hier ebenfalls auf den Erholungszweck
und ist m.E. analog zu der Regelung im Wald auszulegen. Da für die
rechtlichen Regelungen in der freien Landschaft aber die Untere
Landscjaftsbehörde des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt
zuständig ist, möchte ich Sie bitten, sich zur abschließenden Klärung dieser
Frage an Ihre Kreisverwaltung zu wenden.

Ihre Frage bezüglich des Wildprets wurde bereits beantwortet.

Mit freundlichem Gruß
In Vertretung

Schütte

-----------------------------------------------------------

und weiter:

-----------------------------------------------------------

AZ: 20-62-11-00

Sehr geehrter Herr Hilbert,

Sie können diese Information gerne ins Internet stellen. Bitte beachten Sie
aber dabei, dass im Forstrecht die sog. Rahmengesetzgebungskompetenz fällt.
Das heißt, dass der Bund mit dem Bundeswaldgesetz einen für alle Länder
verbindlichen Rahmen vorgibt, während die Länder diesen Rahmen dann weiter
mit speziellen landesrechtlichen Bestimmungen ausfüllen könnnen.

So ist in § 14 Abs. 1 BWaldG geregelt, dass das Betreten des Waldes zum
Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet ist. Weiter heißt es in Abs.
2 "Die Länder regeln Einzelheiten".

Die Regelung des Landes NRW habe ich Ihnen mitgeteilt, die Regelungen der
anderen Bundesländer sind mir nicht bekannt. Daher schlage ich vor, für eine
bundesweit gültige Internetseite die Regelungen anderer Länder zu erkunden.
Sie finden Links zu den Landesforstverwaltungen unter www.forst.nrw.de

Mit freundlichem Gruß
In Vertretung

Schütte

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Guest
09.04.2004, 19:25
Junge Junge jetzt kackt euch halt zu mit Gesetzen und ¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#!

Schlagt eure Zelte auf, macht nichts kaputt und räumt euren ¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#dreck am nächsten Morgen wieder auf.

Wieso müsst ihr deutschen euch immer an Gesetze halten und für alles Regeln haben?

Das man das Zelt erst bei Dämmerung aufstellt und bei Sonnenaufgang das ganze abbaut ist ja wohl logisch und wenn in der Zeit jemand kommt den das stört dann REDET man mit dem. Wenn ihr nicht gerade an einen aus dem Schlafzimmer verwiesenen Paragrafenreiter geratet stehen die Chancen gut, falls nicht soll er halt die Bullen holen und sich daran erfreuen... vielleicht hat er ja sonst keine Freuden mehr:)

In diesem Sinne, stellt den Verstand über Gesetze!

Teeeh

Karin_S
13.04.2004, 06:37
Ich verstehe nicht, was daran so tragisch sein soll, vor dem Zeltaufschlagen bereits mit dem Eigentümer zu Reden. Da klappt meistens sehr gut und die ein oder andere nette Bekanntschaft macht man auch dabei.

Mir gefallen auch nicht alle Regeln und Gesetze, die es so gibt, aber leider sind sie notwendig, weil nicht jeder rücksichtsvoll mit dem anderen umzugehen.

Zum Gesetzesverstoß aufzurufen ist so sicher nicht in Ordnung. Natürlich können wir lange darüber philosophieren, welchen Sinn oder Unsinn solche Regelungen machen, aus der Welt schaffen wir sie dadurch nicht.

Klar, REDEN - aber bitte vorher, dann gibt es auch kein böses Erwachen.

Gruß
Karin

kjoe
24.04.2004, 00:23
Naja, für Beamten ist Schlaf offenbar keine Erholung, sondern Arbeit (bin selber einer). Das Wort "Erholung" könnte aber durchaus auch anders ausgelegt werden, darüber ließe sich trefflichst juristisch streiten. Schließlich wird im Erholungsurlaub auch "gepennt" oder? Ich komme jdenfalls anch einer Trekkingtour erholt zurück und kann wirklich nicht behaupten die Schlafzeiten gehören nicht dazu. Der Gestezgeber hätte in NRW schon klarer sagen müssen, das Zelten verboten ist, wenn er das meint. Aber was solls, mehr als ein Bußgeld dürfte eh nicht drin sein und wer verfolgt schon wandernde Zelter, die ihren Abfall schön sammlen und nichts zerstören.

kjoe
24.04.2004, 00:27
Muss mich korrigieren, offenbar ist das Zelten ja doch ausdrücklich verboten.

Guest
07.05.2004, 11:30
Hallo

Wie siet die ganze sache aus wenn man sie unter dem begrif Biwak betreibt?
mfg
thorsten kaiser

Wulf
14.01.2005, 11:31
Hier ein Zitat von meinen Kumpel aus der Polizei:

Man darf überall im Wald übernachten und man darf überall mit seinen Schlafsack schlafen man kann sogar das Zelt aufstellen man darf nur nicht rein gehen erst wenn man das macht macht man sich strafbar. Ich finde das einach nur lol :D wir haben schon oft im Wald übernachtet z.B. Dübener Heide, Tuhringer Wald und ein paar mal kam früh sogar ein Förster oder Jäger vorbei.

Zitat vom Förster: Guten Morgen Jungs, habt ihr euren Müll auch nicht herum geworfen? Natürlich nicht, ist alles hier in der tüte. Ok dann will ich euch mal nicht weiter stöhren, machts gut.

Die nehmen das scheinbar alle nicht so ernst weil es einfach nur albern ist, nur auf seinen Müll sollte man achten. Und wenn wirklich mal ein strenger Förster mit schlechter laune kommen sollte, gibt es zum beginn höchstens eine verwahrnung. Das Gesetz hat sich irgend ein vollidiot hinterm Schreibtisch ausgedacht.

Thomas
14.01.2005, 12:31
Hier ein Zitat von meinen Kumpel aus der Polizei:

Man darf überall im Wald übernachten und man darf überall mit seinen Schlafsack schlafen man kann sogar das Zelt aufstellen man darf...

Das ist definitiv falsch! Dies wurde nicht nur in diesem Thread schon deutlich erleutert...


Und wenn wirklich mal ein strenger Förster mit schlechter laune kommen sollte, gibt es zum beginn höchstens eine verwahrnung.

Naja, wenn du auf einen wirklich strengen Förster triffst, dann bleibt es sicher nicht bei einer Verwarnung. Da ist, je nach Region, auch ein ordentliches Bußgeld drin.


Das Gesetz hat sich irgend ein vollidiot hinterm Schreibtisch ausgedacht.

Auch wenn ich das deutsche Gesetzt oft für etwas praxisfern halte, kannst du dir das nicht ganz so einfach machen. Willst du allen Leuten überall das Übernachten erlauben? Dann fahr mal hier in die Sächsische Schweiz, und geh mal zu den schönen Boofen hin. So wie es dort aussieht, würde es dann wohl noch mehr werden :( Und dabei ist das Übernachten hier bereits deutlich verboten und steht auch unter Geldstrafe (bis auf ein paar wenige, offizielle Boofen).

Grüße

Thomas

Wulf
14.01.2005, 19:07
Das ist definitiv falsch! Dies wurde nicht nur in diesem Thread schon deutlich erleutert...Genau so hat mir das aber mein kumpel gesagt. Es ist halt nicht verboten da es solange man nicht in seine Zelt schläft oder verweilt es auch nicht als Zelten gilt. Man kann jedenfalls überall mit Schlafsack unter Freihen Himmel übernachten.

Naja, wenn du auf einen wirklich strengen Förster triffst, dann bleibt es sicher nicht bei einer Verwarnung. Da ist, je nach Region, auch ein ordentliches Bußgeld drin.In diesen Fall kann ich nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Dann muss ich ja bis jetzt immer sehr viel Glück gehabt haben ich Glückspilz. Als Förster hat man andere Sorgen, wenn man nicht gerade Leute beim Müllweitwerfen erwischt wird er sicherlich nur eine Verwarung geben. Mein Onkel erwicht öfters Halbstarke im Wald und selbst bei denen Verwarnt er sie nur.

Auch wenn ich das deutsche Gesetzt oft für etwas praxisfern halte, kannst du dir das nicht ganz so einfach machen. Willst du allen Leuten überall das Übernachten erlauben? Dann fahr mal hier in die Sächsische Schweiz, und geh mal zu den schönen Boofen hin. So wie es dort aussieht, würde es dann wohl noch mehr werden :( Und dabei ist das Übernachten hier bereits deutlich verboten und steht auch unter Geldstrafe (bis auf ein paar wenige, offizielle Boofen).So wie ich das verstanden habe geht es hier mehr um Müll und nicht um das Zelten. Also wenn ich Zelte und am nächten Morgen wieder gehe sieht die Stelle immer so aus wie ich sie betreten hab. Wenn das einige nicht hinbekommen dann können sie denen ja immernoch Geld abknüpfen.

Thomas
14.01.2005, 20:56
@Wulf: Na, Polizisten gibt's ja viele (und die sind ja auch keine Juristen, genau wie ich auch keiner bin!) :) Zum einem ist Forstgesetzt erst mal Landesgesetzt, daher schwankt es schon mal ganz schön. Und das mit "überall übernachten" ist insoweit falsch, dass es in Deutschland einige Nationalparks und deutchlich mehr Landschaftsschutzgebiete und Ähnliches gilt, wo das Übernachten definitv verboten ist und dieses auch durch deutliche Schilder angezeigt ist.

Grüße

Thomas

Murmel-Sepp
16.01.2005, 10:52
Die Gesetzeslage scheint ja hinreichend geklärt - Wohwohwoh :D

In Ostdeutschland gibt es hier eine höhere Toleranz als im Westen. Wobei sich meine Erfahrungen im Westen nur auf NRW beziehen. Wer sich unauffällig und ruhig verhält bekommt aber i.d.R. wirklich keine Probleme. Ich war zwei mal im Thüringer Wald "wild" unterwegs. Dort ist es fast eine Tradition am Rande des Rennsteiges "wild" im Zelt oder in so kleinen Schutzhütten zu übernachten.

Ich campe eigentlich überall wild und hinterlasse so wenig Spuren wie möglich. NAtürlich kann einem ein Jäger oder ein Förster quer kommen. Aber auch mit denen kann man reden! Das sind nicht immer die stockkonservativen Ungeheuer, die gleich Anzeigen erstatten und die Polizei rufen. Eigentlich hat man sogar vieles gemeinsam: die Freude an der Natur! Eine Gruppe Jugendlicher die 10 Tage an der gleichen Stelle ihr Lager aufschlagen und von früh bis spät Lärm und Müll verbreiten, würden ich als Jäger, Förster oder Waldbesitzer auch nicht akzeptieren. Wir sind doch ganz anders. Wir kommen spät und gehen früh. Sind ruhig und rücksichtsvoll ! So, und mit denen die mir dies nicht gestatten bzw. verbieten wollen ziehe ich in den Krieg. Dieses Recht lasse ich mir nicht nehmen. Das kann man mir auch nicht nehmen denn diese Welt gehört auch mir. Sie ist zu groß als das man mir das LEben und Wandern in der freien NAtur verbieten könnte.

ebbel
22.01.2005, 18:58
Nene Leute!

Das Gestez erlaubt in Deutschland ein "wildes Campen" an einer und derselben Stelle bis 3 Tage es sei denn es ist an dieser Stelle ausdrücklich verboten oder es befindet sich in Natur- oder Landschaftsschutzgebiet! Feuer darf gemacht werden mit einem Mindestabstand von 50m zum deutschen Wald! evt. Förster oder meist Jagtpächter die euch verscheuchen wollen haben natürlich nur Angst sie könnten an diesem Tag nichts schießen...

Meine Devise lautet: ich campe wos mir gefällt, wo mir keiner auf die Eier geht, unauffällig geschützt, nix kaputt machen, Müll mitnehmen! Denn wo kein Kläger da kein Richter! ;)

le.temps:gummi7
14.05.2005, 16:05
Hallo,

ich schaffe es nicht, diesen Thread zu verlassen, ohne einige Dinge noch einmal beleuchtet zu haben.

Das Bundeswaldgesetz erlaubt den freien Zugang zum Wald für jedermann zum Zweck der Erholung. Dieses Recht wird durch die Landesgesetze ausgestaltet. Hier kann es Unterschiede geben, und jeder hat das für „sein“ Bundesland im Einzelfall zu überprüfen – aber die Unterschiede dürften hinsichtlich der für uns interessanten Themen nahezu identisch sein.

Ich habe mich vor kurzem privat mit der Frage nach der Zulässigkeit von „freien“ Übernachtungen im Schwarzwald (Bundesland BaWü) befasst.

Kurz gesagt: Betreten ist erlaubt (§ 37 Abs. 1 LWaldG-BaWü). Und einige Dinge explizit verboten (§ 37 Abs. 3, Abs. 4; § 41 LWaldG-BaWü). Einige der verbotenen Dinge sind dann noch zusätzlich mit einem Bußgeld bedroht (§ 83 LWaldG-BaWü) – aber eben auch nicht alle!

Unter den verbotenen Handlungen finden sich neben Regelungen für Reiter (min. 3m breite Wege) und Fahrradfahrer die hier schon nach dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbaren Verbote, also kein Feuer (§ 41 LWaldG-BaWü) im Wald usw.. Bei den Verboten ist auch das Zelten (§ 37 Abs. 4 Nr. 2 LWaldG-BaWü) aufgeführt, nicht aber das Übernachten an sich. Bei den Bußgeldbestimmungen hingegen ist das Zelten gar nicht aufgeführt (s. § 83 LWaldG-BaWü).

Das führt zu dem Schluß: Übernachten im Wald ist grundsätzlich erlaubt, soweit es noch dem Zweck der Erholung dient. Also Dauercampen wird wohl eindeutig nicht mehr erlaubt sein. Zelten ist nicht erlaubt, ergo verboten. Eine Bußgeldbestimmung, die das Zelten aber auch mit einem Bußgeld belegt, findet sich im LWaldG-BaWü nicht.

Ich halte einige der Aussagen aus den vorhergehenden Stellungnahmen für nicht zutreffend, muß aber natürlich zugestehen, dass ich mir die anderen 15 LWaldG nicht angesehen habe.

Aber: Wenn das Zelten verboten ist, dann ist schon die Handlung „Zeltaufbauen“ verboten. Der Tatbestand wird hier nicht erst durch das „in das Zelt gehen“ oder „im Zelt schlafen“ erfüllt. Ich glaube, dass der Polizeibeamte der diese Aussage getroffen hat, vorher keinen Blick i das Wald- oder Forstgesetz geworfen hat.

Auch die erwähnte 3-Tagesregelung halte ich für nicht zutreffend, aber wie gesagt, ich habe auch nicht alle Landesgesetze geprüft. Aber 3x irgendwas klingt schon verdächtig nach einer dieser Gesetzesmythen (3x im Jahr darf man „richtig“ Party machen; Wenn man 3 Nachmieter stellt, kann man früher aus dem Mietvertrag, 3x im Jahr darf man Grillen, usw – die natürlich alle NICHT zutreffen, weil das Gesetz nur äußerst selten abstrakte Sachverhalte durch eine konkrete Ziffer festschreibt).

Schließlich halte auch ich die Auslegung des Herrn Schütte für sehr zweifelhaft.

Ich meine, dass grundsätzlich auch das Schlafen im Wald im Rahmen eines Erholungsbesuchs im Wald unter den Erholungsaspekt zu fassen ist.

Wenn einzelne Handlungen wie das Zelten explizit aufgezählt und verboten sind, das Übernachten an sich aber nicht, dann muß das Übernachten (ohne Zelt) erlaubt sein, da das bloße Übernachten keine Gefahrenquelle eröffnet und auch nicht aus anderen Gründen schon per se untersagenswürdig erscheint. Anderenfalls hätte der Gesetzesgeber nicht NUR auf das Zelten, sondern auf das Übernachten an sich abgestellt. Ein generelles Übernachtungsverbot findet sich aber nicht.

Zu meiner Person möchte ich noch anmerken, dass ich Volljurist bin, auch wenn die Wald- und Forstwirtschaft nicht mein Spezialgebiet darstellt: Selbstverständlich schützt mich dies nicht vor Fehlannahmen und ich schaue wie alle anderen auch nur ins Gesetzt. Aber es ist jeder frei, sich seine eigene Gedanken zu machen und meine Argumente mit dem Gesetzestext in der Hand nachzuvollziehen.

Denn: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Links:
Das LWaldG-BaWü:
http://www.wald-online-bw.de/pdf/gesetze/LWaldG.pdf

Das BWaldG:
http://www.web-gesetze.de/Bundeswaldgesetz/Bundeswaldgesetz.htm

Viel Spaß beim Übernachten im Wald! ;-)

le.temps

Thomas
14.05.2005, 18:06
@le.temps:gummi7: Das nenne ich mal eine schöne Zusammenfassung des Sachverhalts :)

Grüße

Thomas

Skin
14.05.2005, 20:27
Ja ich finds auch gut zusammen gefasst .


Doch mich würden mal die folgen Interessieren ?

Wo steht " Wer gegen §§ begeht eine Owi und hat nmit dem und dem zu rechnen" ?

Ich find das nd und hab auch keine Gesetze davon.

le.temps
15.05.2005, 12:41
Hi,

also die Frage der Ordnungswidrigkeit oder Strafbarkeit finden sich in der Regel - wenn nicht schon an anderer Stelle geregelt (z.B. Strafgesetzbuch) am Ende eines Gesetzes. Im Straßenverkehrsgesetz z.B. die Bestimmungen, zu Geschwindigkeits- überschreitungen usw...

Dies ist nicht anders in den Landeswaldgesetzen.

Im LWaldG-BaWü sind das die §§ 83 ff. Dort steht dann, wer gegen dieses und jenes Verbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von/bis belegt werden. Meist ist es nur etwas umständlicher formuliert. So ist dann selten die Handlung "im Klartext" beschrieben, sondern es wird nur noch auf die Handlung verwiesen, die bereits in einem anderen Paragrafen genauer bennannt wurde; also: z.B.: "Wer eine in § 37 Abs. 4 aufgezählte Handlung vornimmt, .... "

Die genaue Ausgestaltung des Komplexes "Ordnungswidrigkeiten" (Verjährung, Fristen, usw.) findet sich dann im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), auf das die einzelnen Gesetze verweisen.

Viele Grüße

le.temps

ebbel
21.05.2005, 18:53
Jetzt nochma klarkommen:

Wenn ich mit meinem Rucksack unterwegs bin, penne ich im Wald wo ich will und v.a. wo ich meine Ruhe hab. Ich nehm meinen Dreck wieder mit und "leave nothing than footprints". Das interessiert kein § und kein Förster.

Myrtana
11.12.2005, 16:31
Gilt das denn auch alles wenn man nicht einmal ein zelt mit hat, also wirklich nur mit schlafsack und rucksäcken "bewaffnet" ist?

Teletubby
12.12.2005, 19:34
Und es ist auch kein Problem in Düsseldorf Stadtmitte auf einem Grünstreifen zu Zelten morgens kan dann ein grünes Männlein gefahren und hat uns gefragt was wir dort machen nach der Erklärung hatt er sich auf sein Mopped gesetzt und ist gefahren also alles kein Problem :-) nur nett sein... ich hab noch von niemandem gehört der erschossen wurde beim Wildcampen das ist doch ähnlich wie das Befahrungsverbot für Fahräder bei Wegen unterhalb 2 meter breite (Singletrails) einfach Hirn einschalten ,Rücksicht und alle sind glücklich....

netshark
13.04.2006, 13:19
Kennt jetzt jemand etwas wegen der Höhe des Bußgeldes (kein Naturgebiet, kein Feuer, kein Müll also ohne "Extras")?

BTW: zählt das Betätigen eines kleinen Camping-Gaskochers als offene Feuerstelle? Vermutlich schon... :(

Foaly
09.04.2007, 22:36
Moin,
Nachdem ich mir eben die nette Diskussion durchgelesen hab, hab ich noch einmal das Gesetz von Schleswig Holstein betrachtet...
Dort gibt es einen Paragraphen, der das einmalige übernachten (nicht campen!) erlaubt.
"
§ 36
Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

(2) Nicht motorisierte Wanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen einmal in Zelten übernachten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassene Wohnwagen zur ausschließlich privaten Benutzung aufgestellt werden, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen. Durch Satzung der Gemeinde kann zur Wahrung der Wohnruhe, der Belange des Fremdenverkehrs oder des Orts- und Landschaftsbildes der Zeitraum eingeschränkt werden."

Also für alle die den schönen Norden genießen wollen viel Spaß beim unmotorisiertem wandern (wie soll das auch motorisiert gehen?)

PS: Ich vermute in anderen Bundesländern könnte es ähnliche Paragraphen geben

gruß Foaly

Waldkundler
08.07.2007, 14:59
Hm... erstmal Hallo!

ist zwar schon etwas älter das Thema, aber ich bin über Google hierauf gestoßen, weil ich genau hiernach gesucht hatte. Und das Forum scheint generell ganz gut zu sein. Mal weiter schaun. ;-)

Aber zum Thema:
Ich bin desöfteren auch in den deutschen Mittelgebirgswäldern unterwegs, allerdings nur tagsüber. Und da ich mir ernsthafte Gedanken mache, auch mal im Wald zu übernachten - Aufgrund einer mehrtägigen Wanderung bei der ich nicht jede Nacht in einer anderen Pension o.ä. anheuern möchte - habe ich natürlich auch so meine Bedenken, nicht nur wegen bestehenden Gesetzen.

Die Gesetzeslage wurde ja nun weitestgehend (?) niedergeschrieben. Aber wie sieht es denn in der Realität aus? Wenn ich meine Zeit tagsüber im Freien verbringen, bei der ich auch ein paar Kilometer zurücklege, treffe ich - wenn überhaupt - mal einige Spaziergänger und Radfahrer. Aber von Forstbeamten oder Jägern sehe ich nichts. Nur mal ganz selten und dann meistens auch nur Waldarbeiter, die einen dann wegschicken und Fragen was man im Schlag zu suchen hat. :-D
Von daher müsste doch die Wahrscheinlichkeit, zwischen der Abend- und Morgendämmerung erwischt zu werden, sehr gering sein, oder? Mit Sicherheit mag es auch ein paar Passanten geben, die sich daran stören könnten, doch die laufen wohl eher weniger im dunklen Wlad herum. Wenn man sich dann noch irgendwie hinter etwas Dichtes verkricht, ohne Zelt, sollte es doch kein Problem sein.

Nur haben mich einige Interpretationen der Gesetzestexte irritiert. Vor allem des Betretungsrechts.
Ab wann beginnt überhaupt das Übernachten im Wald? Wenn es dunkel ist? Wenn es Mitternacht ist?

Außerdem ergibt sich aus der Formulierung den § 2 Abs. 1 "zum Zwecke der
Erholung" eindeutig, dass das freie Betreten des Waldes ausschließlich dem
Zwecke der Erholung und des Naturgenusses erlaubt ist. Da man während des
Schlafens aber die Natur nicht akiv genießen und sich damit bewusst Erholen
kann, fällt das Übernachten im Wald nicht unter das freie Betretungsrecht
und ist daher verboten.

Heißt das, es ist auch tagsüber nicht gestattet zu Schlafen, da man ja die Natur nicht aktiv erleben kann und damit der Regelung des Betretungsrechts nicht folgt? Doch wenn das Erholung sein sollte, warum sollte dann die Übernachtung keine Erholung sein?

Hinsichtlich des Betretungsrechts folgt daraus, dass Sie zum Zwecke der
Erholung den Wald betreten dürfen und auch in einem gewissen Rahmen Rasten
dürfen, nicht aber dauerhaft z.B. durch eine Übernachtung im Wald dort
verweilen dürfen

Wie lange ist „in einem gewissen Rahmen Rasten“? Brauche ich eine Stoppuhr?

Also ich finde diese Regelungen und die dazu gegebene Aussage des Forstamtes sehr unklar und irgendwie absurd. Kein Müll, kein Lärm, kein Feuer, keine Jagd, keine Beschädigung an Bäumen etc. sollten selbsverständlich sein. Wie kann ich die Natur gefährden indem ich irgendow liege und schlafe? Wenn jeder nach belieben im Wald Schlafen würde, wäre das wohl anders. Aber dies ist ja nicht der Fall.

Naja ... wie gesagt. Im Wald im dunklen war ich schon desöfteren, habe aber nicht dort übernachtet sondern ihn nur durchquert. Villeicht kann mir ja wer noch ein paar Tipps zum sicheren übernachten (nein, nicht Zelten, nur Schlafen ;-) ) geben.

In diesem Sinne

Waldmannsheil

Waldkundler

TeutoTrekk
08.07.2007, 19:21
Heißt das, es ist auch tagsüber nicht gestattet zu Schlafen, da man ja die Natur nicht aktiv erleben kann und damit der Regelung des Betretungsrechts nicht folgt?

Ich schätze mal, dass man sich schon mit Blinzeln in einer rechtlichen Grauzone bewegt. ;)

(Sorry, kann nichts sinnvolles beitragen. :roll: )

Teletubby
08.07.2007, 21:21
Es gibt in BW ein Gesetz dess es verbietet mit dem Mountainbike Wege von unter 2 metern Breite zu befahren also binn ich jedesmal wenn ich biken gehe im illegalen bereich und solange keine Wanderereste an meinen stollenreifen hängen kratzt dass auch niemenden.
Also einfach ordentlich sein Dreck mitnehen und gut
wenn der Förster oder die Bullen kommen dann einfach freundlich fragen was man machen soll ob sie dich aufnehmen so hab ich mal einen Schlafplatz in ner trockenen Scheune und nen Frühstück am nächsten morgen bekommen .
nicht soviel denken und freundich sein
dann ist es echt kein Problem
gruß
sebastian

sanderti
08.07.2007, 21:57
seh ich genauso. bis jetzt wurde ich allerdings noch nie von den bullen oder von förstern geweckt, man muss ja nicht direkt am straßenrand pennen:D...
(aber so alle drei tage sollte man ja doch ma aufm campingplatz - zwecks duschen oder so;))
einfach keine gedanken machen, nachts laufn ja eher selten polizisten durch den wald - ansonsten einfach ma'n paar bauern oder so fragn, oft kann man bei den leuten auf ner privaten wiese oder so campen

Lowy
20.07.2007, 15:56
Ich finde es echt ein wenig trauig, wie engstirnig einige von euch daruaf bestehen im Wald zu übernachten und die gegeben Gesetzte als als unsinnig, überzogen, etc zu betrachten.

Habt ihr euch vlt schon mal ein Kopf darüber gemacht, das dies auch einen Sinn haben.
Naturschutz, Tourismus, usw.. Gerade hier, wo ein natürfreundliches Denken doch zu jedem gehören sollte, lesse ich extreme Aussagen über das "im Wald" campieren.

Einige erwecken bei mir den Eindruck, das sie ganz allein im Wald unterwegs sind und niemanden die selben Rechte einräumen möchten.

Stellt euch doch mal einfach vor, es wäre erlaubt, denkt ihr, das ihr dann Nachts noch die selbe Ruhe haben würdet? Nein natürlich nicht, der Erholungstripp der aAlgemeinheit, wird sich zur Übernachtung auch inden Wald verziehen, weil es da ja ruhiger ist.
Ja und dann, na prost Mahlzeit, die Natur wird es euch danken.

Sicherlich mag das Übernachten einer Person nicht stören, aber die Summe macht es doch. Was glaubt ihr den, warum man in der Sächsichen Schweitz so schlecht Informationen über Boofen erhält, richtig, damit diese nicht so stark überlaufen werden. Ich iche habe z.Zt. das Gefühl, dass das sich auch langsam zu einem Trend entwickelt.

Auch das Jedermansrecht in Skandinavien hat eine Einschränkung, nämlich ist die Gruppenstärke begrenzt (ich glaube max. 5 Personen).

Vlt. sollten Einige hier mal einsehen, dass das Erholungsgebiet Natur immer in Verbindung mit Tourismus steht, und da muss es einfachmal ein paar Regeln geben, denn nicht jeder der in die Natur geht befolgt die ungeschiebenen Regeln im Umgang mit der Natur, die hir einige so lobpreisen und Begründung für ihre Freiübernachtung heran ziehen.

Meine Meinung zum Freiübernachten:
-in einigen Regionen ist dies möglich, z.B. das Boofen in der Elbsandsteingebirge ausserhalb der Kernzone (Stellen sind markiert und Markierungen sind begehrte Sammlerobjekte)
-Bauern fragen und auf der Weide - absolut i.O.
-mal eine Notübernachtung und sich nicht erwischen lassen, OK
--> wird man Erwischt, immer den entsprechenden Personen zuarbeiten, nicht mit ihnen anlegen , keine Egotripp
--> wenn möglich Zelt vermeiden
- Verhältnisse wahren und abwegen
- bei Touren entsprechene Plätze verwenden (Biwakhütte, Biwakplatz, Zeltplatz)

Einige sollten sich hier mal mit ihrer Einstellung vorm Spiegel auseinandersetzen, den in ertser Linie geht es nicht um euch sondern um die Natur und dann kommt erst der Mensch. Es geht nicht um eurer Individualglück sondern um das Verhältnis Mensch(en) <-> Natur.
Und dann urteilt nochmal über die Regeln, die das Campieren bzw Freiübernachten verbieten bzw. Regeln und denkt nochmal über das vorsätzliche Brechen dieser Regeln nach.

Fertsch, das musste mal sein.

skorpion311
24.07.2007, 14:33
Was mich in dem Zusammenhang wundert ist, daß es für Angler die größte Selbstverständlichkeit ist, nachts zu angeln, bzw. in welcher Form auch immer dabei zu campen, während die Angeln ausliegen. Daran stört sich (zu Recht) niemand. Was ist da der Unterschied?

Killer
24.07.2007, 16:25
glaube es gibt einen unterschied zwischen
einfach so mit Schlafsack sich irgendwo hin legen
und zwischen Zelt mit Boden oder einfach nur eine plane spannen

Teletubby
25.07.2007, 18:09
Achtun Übertreibung!!!: Da 90 prozent der Übernachtenden im Wald irgentwelche komasaufenden killerspiel spielenden Rotzblagen sind die sich vollaufen lassen müll verteilen und Feuer machen haben diese Gesetze ihre Berechtigung aber wenn man sich mit einem 1 Personenzelt sich in den Wald legt ,allen Müll mitnimmt dann richtet mann oder auch frau weitaus weniger schaden als eine wühlende rotte wildsauen an
Es kommt nur zu einem absolut minimalen eingriff in die natur insofern halte ich die anfahrt über 200 kilometer zum Wald für weitaus schädlicher als das schlafen selbst
und wenn man nen Flachman jägermeister dabei hat lässt sich selbiger auch ganz gut damit besänftigen.
gruß
sebastian

zoro584
26.07.2007, 09:55
Hallo,

ich war letzte Woche im Schwarzwald unterwegs da stand an einigen Hütten im Wald folgender Text.


Übernachten nach LWaldG § 37 Abs. 5 verboten

Hat mich allerdings nicht davon abgehalten in den Hütten zu übernachten (20 Uhr bis 07 Uhr).
Einmal kam ein Waldarbeiter und fragte ob ich nicht lesen kann. Ich habe ihn gefragt wo der Unterschied liegt ob ich hier in der Schutzhütte übernachte oder am Waldrand ein Zelt aufschlage hat er nur mit den Achseln gezuckt und mir einen schönen Tag gewünscht.

luckystrike
26.07.2007, 14:36
Achtun Übertreibung!!!: Da 90 prozent der Übernachtenden im Wald irgentwelche komasaufenden killerspiel spielenden Rotzblagen sind die sich vollaufen lassen müll verteilen und Feuer machen haben diese Gesetze ihre Berechtigung aber wenn man sich mit einem 1 Personenzelt sich in den Wald legt ,allen Müll mitnimmt dann richtet mann oder auch frau weitaus weniger schaden als eine wühlende rotte wildsauen an genauso sehe ich das auch!

zur rechtlichen lage:
- alles muss limitiert und irgentwo irgentwie geregelt werden (wie ist erstma egal, hauptsache da hat man n paragraphen für)
- meiner ansicht nach gehts dabei nicht in erstere linie darum die wälder zu schützen, sondern die gier nach bürokratie und verwirrung zu befriedigen!! denn was bringen gesetze, die ein juristischer leihe, selbst nach mehrmaligem lesen nicht versteht??

FAZIT ---> so wie man es in den wald hineinruft, so schallt es heraus! man verlasse den wald so, wie man ihn vorgefunden hat, ist stets nett und freundlich zu den waldschraaaten und dann passt das schon. den bauern oder förster möchte ich sehen, der sich dann trotzdem beschwert, dass man sein gras/waldboden plattgelegen hat! das sind auch nur menschen (juristische leihen), denen es mesitens nicht darum geht irgentwelche hohlen gesetzestexte umzusetzen, sondern darum die natur zu erhalten / selber zu genießen....... :)


PS:

schlaf ist ganz genausoein menschliches grundbedürfnis wie essen, trinken und deren invertierung!!! niemand kann dir dieses recht verwehren, wenn du dich in einer notlage befindest! NIEMAND!

ich war letzte Woche im Schwarzwald unterwegs da stand an einigen Hütten im Wald folgender Text.


Übernachten nach LWaldG § 37 Abs. 5 verboten

rechlich sehr bedenklich, wie ich finde. um dir dort das übernachten zu verbieten(bzw das verbot rechtlich durchzusetzen) müsste man dir erstmal den vorsatz nachweisen, dass du von langer hand geplant hast, dort zu schlafen. denn wenn man sich in einer notlage (es wird nacht, man weiss nicht genau wo man ist, es wird kalt, etc) befindet gilt ja wieder mein lieblichsspruch "NOT KENNT KEIN GEBOT" ;)


Der beste Umgang mit diesem Thems ist meiner Meinung nach die Methode von Norman. Man 'bricht sich nichts ab', wenn man den Grundbesitzer (Bauern, Forst, etc.) um Erlaubnis fragt. In den meisten Fällen wird man ohnehin dürfen. Und die wenigen Male, die man eine abschlägige Antwort erhält - nun, dann ist es geboten und nur fair, dies zu respektieren, ohne des Besitzers Motive zu hinterfragen.
wenn mir jemand abends verbietet zu nächtigen und noch nichtmal eine alternative in der nähe anbietet (sein garten, scheune, ein zeltplatz, etc), dann ist das nötigung bzw unterlassene hilfeleistung. sollte er versuchen seine vermeintlichen rechte mit gewalt einzufordern, dann kommt noch körperverletzung hinzu. ich bezeifel, dass es jemanden gibt der soetwas auf sich nimmt, obwohl man freundlich war und ihn auf seine NOTLAGE hingewiesen hat.

Celtic Bhoy
29.07.2007, 00:43
Ich hab eure Diskussion mal durchgelesen, da ich mit meiner Freundin auch mal alleine im Wald übernachten wollte. Wir werden nur mit Schlafsäcken in den Wald gehen und uns dort etwas geschütztes mit Ästen und Laub aufbauen, um nicht gesehen zu werden. 3 Tage wollen wir dort verweilen. Im Pfälzer-Wald kommt sowieso fast nie ein Spaziergänger vorbei und schon garkein Förster. Also wird uns wohl keiner erwischen.

waldschrat
29.07.2007, 10:52
Hallo,

die Diskussion scheint - der Länge nach - ziemlich vielen von uns nahezugehen, obwohl bisjetzt jedenfalls noch niemand dabei war, der echt negeatives erlebt hat oder gar zur Kasse gebeten wurde. Es ist wohl eher ein emotionales als reales Problem.

Mich stört, daß ich mich wie der buchstäbliche Dieb in der Nacht in den Wald schleichen soll. Nett war jedenfalls der Beitrag von einem Forstamt, daß Schlafen nicht zur Erholung im Sinne des Gesetzes zählt, weil man sich "bewußt" erholen müsse. Der Trick bestand darin, daß da jemand ein Tatbestandsmerkmal dazu erfand, ich bin jedenfalls erholter als wenn ich die Nacht kein Auge zumache.

Dazu noch eine Anekdote, auch wenn sie nur indirekt her paßt. Lande ich weit nach Mitternacht mit dem Zug im Münchner "Ostbahnhof" und komme erst am Morgen weiter. Denke ich mir, leg dich halt auf die Matte und warte bis es morgen geht. Kommt ein schwarzer Scherriff und treibt mich mit Schlagstockandrohung hoch ("hinliegen ist verboten") obwohl ich sogar die Fahrkarte dabei hatte - ich irrte dann zwischen 3 Uhr und 5 Uhr herum.

Warum ist das Schlafen im Wald verboten:

misanthropische Fremdenfeindlichkeit: man zahlt keine Fremdenverkehrsabgabe und füllt kein Hotelbett ("der Gast ist der Feind, wir erschlagen ihn nur nicht weil er Geld mitbringt" )
Revierverhalten: das ist mein Wald (Jäger, Förster), gut es ist ¤*#¤*#¤*#¤*# gelaufen wenn man um 3 aufsteht und um 5 auf der Pirsch feststellt, da ist schon ein Wanderer. Gegen Jogger, Hunde-zum-Kacken-Autofahrer, noch einen Themenwanderweg etc kann man nichts machen, da kommt ein einsamer Bivakierer gerade recht
Regelungswut: ein Bäcker produziert Semmeln, die Legislative Gesetze, nirgendwo ist die Dichte an gesetzgebenden Organen so hoch wie bei uns.
Ersatzhandlung: wenn ernsthafte Interessen dahinter stehen traut man sich nicht Schäden und Eingriffe zu reglementieren: sei es der Jagdpächter oder Großgrundbesitzer der Geld, Einfluß hat und einen repräsentativen Wildbestand will, die Gemeinde die den kommerziellen Tourismus puscht, der Kraft Gesetzes naturkonform handelnde Land- und Forstwirt mit seinen Fichtenplantagen, der Straßenbau oder der Alpenverein mit Wegen und Hütten. Wen triffts, wenn man unkompromißlose Härte zeigen will: den unorganisierten Kletterer oder die paar die noch wirklich in der Natur ein paar Tage verbringen wollen.Es ist schade, daß man das Ganze in die Grauzone der Toleranz treibt, statt vernünftige Regeln aufzustellen.


Viel Spaß


Waldschrat

pepenipf
02.08.2007, 14:50
Danke Waldsschrat du schreibst mir so richtig von der Seele.

Vorallem weil es für mich kaum Alternativen gibt, denn wo ist man heute mit 3 großen Hunden noch willkommen, wenn man nicht gerade reich geboren ist und sich jede Unterkunft leisten kann. Auch fragen bei Bauern hilft da nichts, die haben Angst um ihre Viecher und wenn der Hund in die Wise kackt, tja da gibt es üble Gerüchte das die armen Kühe daran eingehen, tja und leider genug bauern die das glauben...
Sicherlich haben viele Menschen nicht zu unrecht eine Abneigung gegen Hundebesitzer, aber meinereins kann sich da dann soviel Mühe wie möglich geben, einen Schlafplatz bekommen wir trotzdem nicht.

Und ich denke wenn z.B. eine Übernachtung im Wald gestatte wäre, würden sich deshalb noch lange nicht Hinz und Kunz in massen in den Wald schmeisen. Die meisten menschen sind doch viel zu bequem für sowas und brauchen neben Toilette, Dusche auch sonstige Infrastruktur um sich wohl zu fühlen. Aber unsereins, der sich alle Mühe gibgt nichts "kaputt" zu machen hat das Problem mit dem Gefühl ein Verbrechen zu begehen einzuschlafen und Angst davor am Morgen von den "falschen" geweckt zu werden.

Und die Idioten, die ihren Müll im Wald verteilen, Bäume und Unterholz und so kaputt machen, lärmen, saufen bis in die Nacht, die scheren sich doch am wenigsten um solche Verbote!
Viele Grüße
Nina

Skijö
02.08.2007, 17:32
Hallo,

Alles halb so schlimm! Übernachten im Teutoburger Wald und Umgebung war bis jetzt kein Problen. Wir Übernachten aber nicht im Zelt sondern in einem Windschutz. Dann sind wir richtig in der Natur und ganz nah bei unseren Hunden.

Bei einigen Wanderwegen sind doch Schutzhütten vorhanden und die kann man doch toll mitbenutzen.

Weiterhin viel Spass am Wandern

Skijö

2323wiesel
12.08.2007, 19:11
die relevanten gesetzestexte für jedes bundesland könnt ihr hier (http://www.trekkingforum.com/forum/showthread.php?p=57137#post57137) als .pdf bekommen.
und ich hänge sie auch noch mal hier an:

Dennis_2
15.08.2007, 21:18
Hallo!

Finde Eure Infos interessant :)

Seit ungefähr zehn Jahren geniesse ich den Sommer gern mal ein paar Tage an der Ostsee und schlafe dann natürlich am Strand, wo sonst. ;)

Bisher bekam ich nur einmal Probleme, als im Nationalpark Jasmund (Rügen) am fünften Tag ein Ranger vorbei kam und uns mitteilte, wir seien nun schon mehrere Tage hier, und mögen bitte jetzt sofort packen, und gehen, sonst würde es teuer. Fand das völlig in Ordnung, und wir haben gepackt, den Nationalpark verlassen und ausserhalb des Parkes die zweite Hälfte des Urlaubs verbracht.

Dazu möchte ich ergänzen, dass ich immer möglichst das Zelt vermieden habe (weil zu auffällig), Lagerfeuer möglichst raucharm und gegen die Ostsee sichtgeschützt mache. Ausserdem mache ich keinen Müll und sammele immer wieder auch den Müll ein, den ich NICHT mitgebracht hab.

Gruss
Dennis

waldschrat
20.08.2007, 19:56
Hallo,

neues von der Waldfront, letzte Woche einmal quer durch den Nationalpark Bayerischer Wald, an jeder Unterstandshütte das Symbol für "Schlafen verboten" - ich hab halt daneben mein Bivakzelt aufgestellt. Einmal wollte ich tatsächlich eine offizielle Unterkunft nutzen, leider war der Hüttenwirt schon unten, die Bergwacht saß noch vor vollen Gläsern und hat mir den Weg zum nächsten Bivakplatz ("traumhaft") zur Rachelwiese erklärt, war auch toll - genau so wie das mindestens so verbotene Bad am frühen Morgen im Rachelsee (da war ein Schild mit Sybol dort, das wohl bedeutet Enten streicheln verboten).

Der nächste Zeltplatz war dann unterm Lusen direkt bei der Forschungsstation der Nationalparkverwaltung. Herrliche Lichtung, Brunnen und leider Dauerregen. Ich habe den Verdacht, daß da wenig private Jäger rumlaufen und die beamteten Wachtl keine Lust haben Nachts zu kontrollieren. Auf der böhmischen Seite verstehen die Tschechen aber keinen Spaß, da gibt es schon Ärger wenn man einen Fuß in den See steckt. Un die haben massenhaft Personal


Gruß

Waldschrat

chaos-tom
20.08.2007, 20:37
Hallo allerseits.
Da ich vorhabe, nächste Woche in Mecklenburg Paddeln zu fahren, habe ich mich mal ein bisschen schlau gemacht und alle möglichen Foren (unter anderen auch dieses) und Gesetzestexte zu durchforsten und bin auf dieses - zumindest für Mecklenburg gültiges - Gesetz gestossen:

Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft
im Lande Mecklenburg-Vorpommern
(Landesnaturschutzgesetz - LNatG M-V)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002

Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 1
§ 45

Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
(3) Die Amtsvorsteher oder Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden können auf Antrag im Einzelfall außerhalb von Zelt- und Campingplätzen die Aufstellung und Benutzung von insgesamt nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen Wohnwagen und Wohnmobilen bis zu sechs Monaten genehmigen, wenn
1. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und andere Belange des allgemeinen Wohls nicht beeinträchtigt werden,
2. die genutzte Stelle und ihre Umgebung saubergehalten und vor dem Verlassen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden und
3. ordnungsgemäße sanitäre Verhältnisse und sonstige Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.
Satz 1 gilt sinngemäß für Zeltlager mit mehr als fünf Zelten, die im Rahmen einer zeitlich begrenzten Jugend-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung für deren Dauer aufgeschlagen werden sollen.



Bei anderen Bundesländern habe ich noch nicht nachgeschaut, aber ich bin ziemlich sicher, dass es ein ähnliches Gesetz zumindest für Brandenburg gibt.



mfg chaos-tom

Eve
28.08.2007, 16:15
Ich habe letzes Jahr im Elbsandsteingebirge auch draussen übernachtet. Und es war super, es kam kein Förster oder Ranger, Glück gehabt.
Dieses Jahr habe ich eine Kanutour durch den Spreewald gemacht und musste auf Wasserwanderrastplätze. Dies sind meist Campingplätze, was ja auch ok ist. Wenn dann aber eine bzw zwei Schulklassen ankommen und Nachts laut feiern, dann vergeht es einem. Und man überlegt sich echt ob man nicht irgendwo wildcampen geht.
Da wäre man ungestört und hat seine Ruhe.

svenbjornson
07.11.2009, 21:49
Wenn jemand mal Lust hat in NRW zu zelten.... ;) Immer her mit den Angeboten

Kehrer
11.06.2010, 22:55
Tag für Tag werden wir von Gesetzen gegeißelt. Regeln und Vorschriften die uns vorgeben wie wir zu leben haben. Ob nun offensichtlich oder versteckt. Sollen wir uns verbieten lassen in der Freiheit der Natur zu übernachten? Sollen wir uns verbieten lassen zu entdecken, zu spüren was es bedeutet auf dem Raumschiff Erde zu existieren? Sollen uns die Möglichkeit genommen werden zu verstehen wo wir leben, von wo wir kommen und wohin wir gehen? Etwas Ruhe zu finden und unverdorbenes zu spüren? Was spricht dagegen? Weil wir die Wälder vermüllen? Unsere Wälder SIND vermüllt! Warum? Sicher nicht wegen der Leute die Ruhe und Einklang in der Natur suchen. Weil wir die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung stören? Woher soll ich wissen wie die natürliche Umgebung eines Tieres aussieht wenn ich sie niemals selber gesehen habe. Aus Büchern und Filmen? Und stören wir diese Tiere nicht Tag für Tag? Mit Autobahnen, Fabriken, Flugzeugen, Smog, Elektro-Smog und Rodungen? Ist es der Wildcamper der so viel zerstört? Ist es der Wildcamper gegen den diese Gesetze erlassen wurden? Oder eher respektlose Kapitalisten? Ja es gibt diese Gesetze gegen Wildcampen. Aber Gesetze sind reine Auslegungssache. Geschrieben in Buchstaben und Worten und bezogen auf einen Syntax. Reine Auslegungssache. Pah! „Werter Herr Grundbesitzer, erlaubt ihr es mir hier auf Eurem stück Erde zu campieren?“ Benehmt euch. Lasst keinen Müll zurück. Zerstört so wenig wie möglich. Seid leise. Seid vorsichtig. Macht was nötig, und nicht was möglich ist. Schont was euch umgibt. Seid zufrieden mit dem was da ist. Seid frei! Wir brauchen keine Paragraphen, keine Gesetze. … … Ach … wären Utopien doch nur Realität. Ihr die ihr da draussen campen wollt und respektvoll mit eurer Umgebung umgeht, für euch sind diese Gesetze nicht gemacht worden. Ihr seid nur die leidtragenden!!!!! Freie Geister wandern mehr und mehr ins Abseits!

Kehrer
11.06.2010, 23:13
Und noch was. Vielleicht wird es den Leuten ja nur deshalb veboten die Wege zu verlassen, weil diese dann bemerken in was für einem beschissenen Zustand sich unsere Wälder befinden. Und überhaupt. Wer geht denn überhaupt noch raus? Wer interessiert sich dafür wie unsere Wälder wirklich aussehen? Als ob ohne diese bescheuerten "Anit-Wildcamp-Gesetze" auf einmal tausende von Leuten die Wälder stürmen würden. ... Allein weil man darüber in einem "freien" Land wie Deutschland diskutieren muss steigt mir die Galle hoch!!! PS: wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

tobse123
12.06.2010, 16:10
Moin! Ich habe mich ja gerade erst hier im Forum angemeldet und finde es putzig, über was Ihr Euch hier alles gedanken macht....:-)
Ob wildcampen verboten ist, oder nicht tangiert mich recht wenig. Nicht nur weil ich prinzipiell lieber im Schlafsack unterm freien Himmel übernachte, sondern weil ich mich auch immer weit abseits der ausgetrampelten, zivilatorischen Pfade tue :D Und ein kontrolliertes Lagerfeuer darf da natürlich auch nicht fehlen. Habe jedenfalls noch nie Probleme gehabt.
Grüße

Padreic
29.06.2010, 18:55
Moin! Ich habe mich ja gerade erst hier im Forum angemeldet und finde es putzig, über was Ihr Euch hier alles gedanken macht....:-)
Ob wildcampen verboten ist, oder nicht tangiert mich recht wenig. Nicht nur weil ich prinzipiell lieber im Schlafsack unterm freien Himmel übernachte, sondern weil ich mich auch immer weit abseits der ausgetrampelten, zivilatorischen Pfade tue :D Und ein kontrolliertes Lagerfeuer darf da natürlich auch nicht fehlen. Habe jedenfalls noch nie Probleme gehabt.
Grüße

Trotzdem finde ich, dass gewisse Verhaltensregeln beim Wildcampen eingehalten werden müssen. Und selbst ein kontrolliertes Lagerfeuer darf nicht überall gemacht werden.

wild-campen.de/verhaltensregeln

Fichtel
29.06.2010, 20:07
Ich verstehe nicht, was daran so tragisch sein soll, vor dem Zeltaufschlagen bereits mit dem Eigentümer zu Reden. Da klappt meistens sehr gut und die ein oder andere nette Bekanntschaft macht man auch dabei.



Klar Karin,
mit einer freundlichen Frage kommt man mit Sicherheit gut an, aber leider steht nicht auf jedem Grundstück, Wiese und Waldstück ein Schild mit der Telefonnummer des Besitzers. :-/

Wenn ich im Fichtelgebirge unterwegs bin will ich nicht mit GPS-Koordinaten (ich kenne ja den "Namen" der Wiese nicht) ins nächste Dorf rennen:schwitz: müssen und dort fragen, wem der Grund gehört und wo und wann ich den erreichen kann.

In der Praxis wohl nicht immer zu machen.


Gruß

Roland

good walk
10.07.2010, 13:04
aihh greif mal kurz ein was haltet ihr eigentlich von einem solo-skin zelt wär cool wenn mir jemand die nachteile schnell auf zählt lg niki

cipher
11.07.2010, 14:59
Hallo zusammen,

nun, das das Wildcampen in Deutschland mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, hat mit vielerlei DIngen zu tun.

Jedoch nicht damit, das man "andersdenkende" nicht auf seinem Grund oder in seinem Wald sehen möchte. Das ist grundsätzlich falsch!!!

Das Problem ist ein ganz anderes in Deutschland. Wir haben im Weserbergland selber knapp 8ha Wald und wenn ich mir ansehe, was dort leider größtenteils durch Pseudo-Outddorler an Schäden verursacht wird, was an Müll hinterlassen wird, so kann ich das grundsätzliche Verbot mehr als verstehen. Der Forst, der unser Waldgebiet nun verwaltet, hat nichts dagegen, wenn Outdoorler im Wald, nach Ankündigung, übernachten; allerdings sollte man sich auch nicht wundern, wenn unser Förster oder aber auch ein Waldarbeiter am abend vorbeischaut um zu prüfen, ob alles so ist, wie es telefonische besprochen wurde! Also kein offenes Feuer, kein herumliegender Müll -- ist dem nicht so, heißt es:"Pack zusammen und Abmarsch!" Und auch das finde ich dann vollkommen okay!

Besten Gruß
Niels <- der sich einfach mehr Umsicht von denen wünscht, die sich Outdoorler nennen und eine JW-Jacke ihr eigen nennen! Das sind diejenigen, warum WIR, als verantwortungsvolle Outdoorler eben nicht mehr überall campen können!

Padreic
19.07.2010, 06:21
aihh greif mal kurz ein was haltet ihr eigentlich von einem solo-skin zelt wär cool wenn mir jemand die nachteile schnell auf zählt lg niki
Das ist wohl kaum der Richtge Thread. Hier wirst du wahrsch. keine Antwort bekommen. Mach doch einen neuen auf!

Hallo zusammen,

nun, das das Wildcampen in Deutschland mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, hat mit vielerlei DIngen zu tun.

Jedoch nicht damit, das man "andersdenkende" nicht auf seinem Grund oder in seinem Wald sehen möchte. Das ist grundsätzlich falsch!!!

Das Problem ist ein ganz anderes in Deutschland. Wir haben im Weserbergland selber knapp 8ha Wald und wenn ich mir ansehe, was dort leider größtenteils durch Pseudo-Outddorler an Schäden verursacht wird, was an Müll hinterlassen wird, so kann ich das grundsätzliche Verbot mehr als verstehen. Der Forst, der unser Waldgebiet nun verwaltet, hat nichts dagegen, wenn Outdoorler im Wald, nach Ankündigung, übernachten; allerdings sollte man sich auch nicht wundern, wenn unser Förster oder aber auch ein Waldarbeiter am abend vorbeischaut um zu prüfen, ob alles so ist, wie es telefonische besprochen wurde! Also kein offenes Feuer, kein herumliegender Müll -- ist dem nicht so, heißt es:"Pack zusammen und Abmarsch!" Und auch das finde ich dann vollkommen okay!

Besten Gruß
Niels <- der sich einfach mehr Umsicht von denen wünscht, die sich Outdoorler nennen und eine JW-Jacke ihr eigen nennen! Das sind diejenigen, warum WIR, als verantwortungsvolle Outdoorler eben nicht mehr überall campen können!
Ich kann dir voll und ganz zustimmen!

Fichtel
22.07.2010, 22:20
So war ich nun wieder auf Tour und bin am ersten Abend gleich voll reingetreten.

Im Anblick einer erstklassigen Zeltaufschlag-Stelle am Waldrand (sichtgeschützt vor jeder menschlichen Behausung) bin ich geradeaus auf einen Hochsitz (leider mit Jäger) :schwitz:zumarschiert.

Dort angekommen musste ich mir erstmal eine Schimpftirade anhören, weil ich ihm die Wildschweine verscheucht habe. Dann wollte er mir unterstellen ich wäre wohl dauernd hier und wollte wieder zur Hütte. Die würde er abreißen lassen. :kopfschuettel:

Nachdem ich klargestellt hatte daß ich zum ersten mal hier bin und im Zelt pennen wollte hat er mir noch einen besseren Platz gezeigt (wo er sein Auto geparkt hatte). Beim Heimweg hat er sogar soviel Rücksicht gezeigt, dass er ohne Licht losfuhr - um ca. 23.45 Uhr! - um mich im Zelt nicht zu stören. :D

tobse123
23.07.2010, 10:40
@padreic: Das Wildcampen ist ja nicht zum Schutz des Waldes verboten worden. Dann hätten wir wie in England üblich, ein Waldbetretungsverbot :down:. Wie das Bsp. von Fichtel zeigt, wird das übernachten ja auch geduldet, solange dem Jagdpächter(!) kein Schaden ensteht.
Wer sich leisten kann, eine Jagd zu Pachten, gehört schließlich nicht gerade zum ärmeren Teil der Bevölkerung und wird dementsprechend auch gerade im ländlich geprägten Raum einen geselschaftlichen Einfluß haben.
In Ballungsgebieten, wie z.B. bei uns in Köln, wird Wildcampen am Rhein geduldet. Schon aus dem einfachen Grund, das das Problem der Obdachlosigkeit nicht verschärft wird.
-pfeil-Wer dezent und rücksichtsvoll campt, sollte sich über eine Verbot nicht allzuviel Gedanken machen und lieber die zeit genießen...:D

Grüße

liathach
23.07.2010, 16:48
Dann hätten wir wie in England üblich, ein Waldbetretungsverbot :down:.

Seit wann gibt es denn in England ein "Waldbetretungsverbot"??

tobse123
23.07.2010, 22:42
@ liathach: Das Privatwaldbetretungsverbot ist ein Privileg das seit ewigen Zeiten existiert. :confused: Gemacht von und für Aristrokraten! Vor ein paar Jahren haben das, im Sommerloch, auch mal ein paar Leute für Deutschland gefordert. Mit dem schönen Argument, es würde den Naturschutz dienen :nicken:.
Ich versuche mal, ob ich noch eine Quelle finden kann...

Grüße

Wildzelter
28.07.2010, 12:19
Hallo,

so viel Theorie für die einfachste Sache der Welt ? :coffee:


Gestern habe ich doch tatsächlich ein richtiges Highlight beim Hundespaziergang entdeckt:

Eine amtliche Hinweistafel der Stadtverwaltung mit drohender schwarzer Schrift
auf weißem Grund. Ein paar §§§§-Zeichen waren auch dabei.
Unübersehbar aufgestellt am Rand eines Naturschutzgebietes in Baden-Württemberg
mit einer endlos langen Liste von geltenden Verboten:

Verboten ist:

..........

..........

..........

- das Zelten länger als eine Nacht.

..........


Aha ! Pisa-Studie: Texte lesen und richtig interprätieren.
Da geht doch ein helles Leuchten durch mein Gesicht.

Mädels und Jungs, guckt vorher genau wo ihr das Zelt hinstellt,
da sollten keine geschützten Pfanzen stehen
und keine geschützten Tierchen leben.

Dort wo ich diese Hinweistafel fand,
gab es frisch gemähte Grünflächen und ungemähte.
Augen auf! Mitdenken!

Oder:
Im Wald, vor dem frisch aufgesetzten Holzstoß.
Da ist sowieso schon alles niedergetrampelt.
Da passt mein kleines Backpackerzelt prächtig hin.
Wer sollte da ernsthaft einen Einwand vorbringen können?

Verhaltet euch ruhig, schlaft gut !
Grillen, Kochen ??? Muss man das?
Ein paar Haselnüsschen, ein Apfel und ein Wurst- oder Käsebrot tun es eigentlich auch.
Nehmt euern Müll wieder mit !
Besser noch: Nehmt immer etwas mehr vom Müll mit, als ihr selber hergetragen habt.
Das stärkt nicht nur die Rückenmuskulatur,
sondern auch das Bewußtsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.

Ach ja und da stand dann noch der Satz auf der Tafel:
"Verlassen Sie den Platz stets so, wie Sie ihn anzutreffen wünschen.
Etwas abgedroschen klingt der schon, aber einleuchtend ist er immer noch.

Und redet ernsthaft, aber ausgesprochen ruhig mit denen,
die sich nicht so verhalten wie es angesagt ist.
Sollten sie vernünftigen Argumenten nicht zugänglich sein und ausfällig oder gar pampig werden,
würde ich mir weitergehende Schritte durchaus überlegen.

Gruß
Wildzelter :down: :D :up:
aus Leidenschaft

Fichtel
28.07.2010, 21:17
!
Grillen, Kochen ??? Muss man das?
Ein paar Haselnüsschen, ein Apfel und ein Wurst- oder Käsebrot tun es eigentlich auch.

Gruß
Wildzelter :down: :D :up:
aus Leidenschaft

Kann man denn auch noch gegen einen kleinen Gaskocher sein wenns nicht mitten im knochentrockenen Wald ist? Lagereuer muss eher echt nicht sein - ausser ausdrücklich erlaubt:up:

pfadsucher
31.07.2010, 22:41
Hallo erst mal.

So, jetzt stelle auch ich mal eine drängende Frage.

Habe lange Zeit und oft über dieses Thema nachgedacht und besonders hier und auch in anderen Foren durchgelesen.
Ich kann die Eigentümer und so gut verstehen und mir ist es auch geläufig, dass es hier in DE den ein und anderen verantwortungslosen S...kerl gibt.

Denke mit höflichen Fragen kommt man weiter als wenn man alles heimlich tut. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Es gibt soweit ich weiß auch Gegenden, wo das Wildzelten legal ist, allerdings in einem Fall sind das mit Unkosten verbunden. Das ist im Pfälzer Wald an der Südlichen Weinstraße. Pro Zelt und Nacht 8€. Allerdings kenne ich mich da nicht aus, es beruhigt mich dann nur, dass ich einerseits das Personal für die Pflege und so unterstütze, andererseits auch mein Gewissen geschweige dass ich keine nervöse Nacht haben muss.
Da Biwakieren oder Tarpen nicht grad meine Kragenweite ist, bleibt mir nur das Zelt (will lieber ins Trockene und keinen frischen Wind um der Nase herum).

Nun frage ich mich: Wie schauts im Schwarzwald aus oder so? So entlang des Westweges, wo mein Trekkingpartner und ich für einige Tage entweder Hütte nutzen oder wenns nicht anders geht, das Zelt aufschlagen, und dann zur Abwechslung in einer Herberge nächtigen können.
Habe hier zwar eine Liste gefunden (glaub ich, müsst mal nachgucken), wo diverse Hütten entlang des Westweges sind. Aber einige sind offen und andere geschlossen. Bei den geschlossenen, kann man da im Oktober noch rein? Oder ist da ein Schlüssel nötig?
Da es selbstverständlich ist, dass im Wald kein offenes Feuer erlaubt ist (und das sowohl Kocher wie auch mit Holz), wo könnte man sich mal eine warme Mahlzeit am Abend und morgens heißen Tee (instant) zubereiten kann? Es wird natürlich ein Kocher verwendet. Gibts da geeignete Stellen dafür? Jedenfalls wäre dann eine richtige Karte erforderlich. Topografisch auf jeden Fall, könnte aber auch zur Not GoogleMap hernehmen und ausdrucken.

Diese Fragen sind Teil von Vorbereitungen für meine erste längere Trekkingtour für 14 Tagen. und wenns in den Schwarzwald gehen soll, dann kann ich Proviant und Ausrüstung danach richten. Der Zeitraum sind die ersten 2 Oktoberwochen.
Hat da jemand eine Empfehlung, was ich da am besten mitnehmen kann bzw. sollte, ohne dass das Gewicht zu sehr raufgeschraubt wird? Die Ausrüstung würde dann auf jeden Fall ein Zelt mit einbeziehen, inkl. Matte und Schlafsack.

Wenn bei mir noch fragen bestehen, stellt sie

LG
Holger

(Wegen der Ausrüstung habe ich woanders in diesem Forum einen Thread allgemeiner Art eröffnet: Ein Anfänger braucht Beratung in Sachen Trekkingausrüstung)

liathach
01.08.2010, 10:31
Es gibt soweit ich weiß auch Gegenden, wo das Wildzelten legal ist, allerdings in einem Fall sind das mit Unkosten verbunden. Das ist im Pfälzer Wald an der Südlichen Weinstraße. Pro Zelt und Nacht 8€.

Wenn man dafuer bezahlen muss, ist es doch kein "Wildzelten", sondern eine offizielle/private Campsite :confused:

Wofuer sind denn die 8 €? Gibt es dort Facilities wie WC und Duschen? (Falls nicht, kann man fuer das Geld ja auch gleich auf einen richtigen Campingplatz gehen...)

pfadsucher
01.08.2010, 12:02
Wenn man dafuer bezahlen muss, ist es doch kein "Wildzelten", sondern eine offizielle/private Campsite :confused:

Wofuer sind denn die 8 €? Gibt es dort Facilities wie WC und Duschen? (Falls nicht, kann man fuer das Geld ja auch gleich auf einen richtigen Campingplatz gehen...)


Hallo Liathach

auf deine Frage, wofür die 8€ sind, weiß ich das nicht so genau.
Das mit den Preisen hab ich deswegen festgestellt, als ich auf der Webseite für die Südliche Weingstraße vom Pfälzer Wald recherchiert habe wegen der Bestimmungen.:coffee:
Es ist kein Campingplatz in dem Sinne, wie es kommerziell (ist es das richtige Wort?) sonst ist, wo man mehrere Nächte hintereinander nächtigen kann.
In diesem Wald kann man an vorgesehenen Stellen nächtigen, es sind 7. Und das ganze geschieht in der Kooperation zwischen einem Verein und dem Gebiet. Hier mal ein kopiertes Zitat aus der Webseite: trekking-pfalz (kann keine Links eingeben, selbst wenn ich die Links entferne und als normalen Text eintrage :confused: das w w w und die dots also selber hinzufügen, auch bei dem Verweis weiter unten. Es sind übrigens deutsche Domains.)Der Verein Südliche Weinstrasse e.V. hat nämlich in Kooperation mit Landesforsten, mehreren Ortsgemeinden und einer privaten Waldbesitzerin insgesamt sieben Trekkingplätze zwischen Burgruine Guttenberg im Süden und Kalmit im Norden eröffnet.
Eine Dusche gibt es nicht, wie ich weiß, aber ein Sch...häusle ohne Spülung, das mehr ein Verschlag ist. Wenn man also sein Geschäft erledigen will, dann hier drinne. Je nachdem, was angenehmer ist, hier muss kein Loch gebuddelt werden. Feuer kann an den vorgesehenen Stellen gemacht werden, aber Proviant muss selber mitgebracht werden. Habe noch nicht angefragt, ob auch ein Kocher zugelassen ist, kann das aber nachholen, wenn ich weiß, dass es mich dorthin verschlägt. Es gibt da eine Benutzerordnung auf der Webseite, aber leider kein Hinweis für Kocher. Leseholz kann verwendet werden.
Da das gebucht werden soll und man dann eine schriftliche Erlaubnis erhält, um dort zu zelten, sind das klar mit Kosten verbunden, und da hab ich nix mehr gegen, da die meisten Herbergen und Campingplätze meistens mehr Kosten und es auch voll werden kann. Aber die 8 Euronen sind zu verschmerzen pro Nacht und Zelt (2-3 Personen).

Auf einer anderen Webseite: wild-campen gibt es weitere Infos.

Hoffe, ich habe Deine Fragen mit Zufriedenheit beantwortet. Mehr habe ich noch nicht geschaut und weiß da auch nicht viel mehr.

Gruß
Holger

OT an den Moderator: Komischerweise konnte ich letzte Nacht einen Textlink (also keinen Hyperlink) manuell eingetragen. Und mit dem Befehl "Link entfernen" kam ich weiter, auch wenn die Forumsoftware das doch als Link erkennt. :confused: Ist keine Beschwerde und die Bestimmungen respektiere ich, es hindert mich nur daran, Querverweise einfacher anzugeben, auch Zitate, da ich ja zwar das eintragen darf aber auch mitteilen muss, woher das kommt.

liathach
01.08.2010, 13:09
Interessant, danke fuer die ausfuehrlichen Infos :)

Ich weiss nicht, ob du dich in Schottland auskennst, aber das scheint in etwa vergleichbar zu sein mit dem Long Beach in Inverie/Knoydart. Dort kostet es pro Nacht und Zelt 4 £, dafuer gibt es auch nur eine Kompost-Toilette, einen Trinkwasseranschluss und eine Feuerstelle (ach ja, und ein Shelter, in dem man bei schlechtem Wetter kochen kann). Aber auch das wuerde ich nicht als Wildzelten bezeichnen, darunter verstehe ich etwas anderes...

pfadsucher
01.08.2010, 13:46
Interessant, danke fuer die ausfuehrlichen Infos :)

Ich weiss nicht, ob du dich in Schottland auskennst, aber das scheint in etwa vergleichbar zu sein mit dem Long Beach in Inverie/Knoydart. Dort kostet es pro Nacht und Zelt 4 £, dafuer gibt es auch nur eine Kompost-Toilette, einen Trinkwasseranschluss und eine Feuerstelle (ach ja, und ein Shelter, in dem man bei schlechtem Wetter kochen kann). Aber auch das wuerde ich nicht als Wildzelten bezeichnen, darunter verstehe ich etwas anderes...

Keine Ursache, für wenn ich Frage, bitte ich um Antworten. Genauso ist das auch bei anderen im Forum.;)
Und nein, kenne mich nicht aus in Schottland. War noch nie wirklich im Ausland (außer in der Kindheit) geschweige denn die englischsprachigen Ländern. Hängt einerseits mit den Finanzen zusammen, andererseits ist mein Englisch nicht grad das beste (Berufsmäßig nutze ich das nicht und privat leider weniger). Daher werd ich erst mal meine eigene Heimat kennenlernen, kann das gut mit Trekking und Wandern verküpfen.:cool:
Ist halt so, dass man in der Wildnis zeltet, mehr oder weniger beschreibt der Name das so, wenn man das so sieht. Und dieses eben beschriebene Waldgebiet in der Pfalz ist ja mehr oder weniger Natur pur.:D
Und heee, wer hat wem diese Idee abgekupfert. Finde diese Idee nicht schlecht, hoffentlich gibts etwas mehr davon (nur nicht zuviel).:up: Ist ja gut fürs Gewissen und die Gegend kann man auch so erkunden, ohne dass man die Gegend verschandeln muss, ob heimlich oder nicht spielt keine Rolle.:) hihihi Und so nebenbei was für die Landschaft tun, in Form einer kleinen Spende?

Also kein Problem. Nett, dass es sowas auch woanders gibt. Die regulären Campingplätze sind halt kostspieliger und das würd ich vermeiden, weil die Ausrüstung (meine erste) ganz schön ins Geld geht. Daher fällt das Ausland flach. Ursprünglich war ein reiner Campingurlaub in FR am Mittelmeer (gaaaaanz öffentlich und kein Trekking:-)) geplant, aber wegen ungünstigem Zeitraum dann fallen gelassen. Habe mich da schon im Vorfeld an Zelten informiert. (Eine Bitte noch: Im anderen Thread "Ein Anfänger braucht Beratung in Sachen Trekkingausrüstung" ist eine Liste von Zelten eingetragen, hoffentlich kannst Du mir da helfen. Vaude Taurus und Salewa Micra 2 sagen mir was, allerdings scheinen die zu klein für Großgewachsene zu sein, habs mal gecheckt:coffee:. Nur eine Meinung oder Erfahrung betreffend einiger anderer Modelle. Danke im Voraus. :up:)

Gruß

liathach
01.08.2010, 14:47
Zu den von dir genannten Zelten kann ich leider nichts sagen, eigene Erfahrungen hab ich nur mit UK-Marken (Terra Nova und Vango), sorry!

Smoothy6
06.08.2010, 01:30
Liebe Wander- und Waldfreunde,
Ich kann den Wunsch in der freien Natur zu übernachten einerseite gut verstehen.

Andererseits wird die deutsche Natur durch den hohen Bevölkerungsdruck sowieso schon sehr stark bedrängt. Daher sollte man doch wenigstens in den Nachtstunden den Tieren eine kleine menschenfreie Auszeit in den letzten Rückzugsgebieten gönnen. Der Mensch als das gefährlichste Raubtier und Spitze der Nahrungskette in unserem Ökosystem wird die Tiere auch in, in einem Zelt schlafendem Zustand, sicherlich in Angst und Schrecken verrsetzen.
Es ist sehr egoistisch und wenig durchdacht auf ein Recht auf Wildcampen zu bestehen! Wir Menschen nehmen uns ja auch sonst bis auf wenige Ausnahmen was wir wollen. Dass es ausnahmsweise mal ein paar Gesetze gibt, die die Natur und die Tiere schützen kommt ja offensichtlich bei vielen sog. Naturfreunden nicht gut an.
Wenn die Natur oder die Tiere eine Lobby hätten wären sie mit Sicherheit auch gegen das Wildcampen.

Ansponsten schlisse ich mich der Meinung an, dass Fragen noch niemandem geschadet hat. Und wenn schon wildcampen dann wenigstens nicht in einem Naturschutgebiet. Man weiß nie welchen Schaden man mit gedankenlosem Verhalten Anrichten kann.

Schlamoniel
06.08.2010, 08:21
Daher sollte man doch wenigstens in den Nachtstunden den Tieren eine kleine menschenfreie Auszeit in den letzten Rückzugsgebieten gönnen.

Natur
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7-18 Uhr
Sa 9-18 Uhr
So - geschlossen -

(bitte nicht zu ernst nehmen)

Der Mensch als das gefährlichste Raubtier und Spitze der Nahrungskette in unserem Ökosystem wird die Tiere auch in, in einem Zelt schlafendem Zustand, sicherlich in Angst und Schrecken verrsetzen.

Meinst Du damit die kleinen Tiere, z.B. Mäuse und Igel? Die sind mir bisher so verängstigt vorgekommen, dass sie mir mein Essen weggefuttert haben.
Oder die größeren, wie Rehe und Wildschweine? Letztere sind in der Rotte wohl eher für den Menschen gefährlich und die anderen einerseits neugierig und andererseits schnell genug um jedem Menschen, der kein Gewehr dabei hat zu entkommen.

Es ist sehr egoistisch und wenig durchdacht auf ein Recht auf Wildcampen zu bestehen! Wir Menschen nehmen uns ja auch sonst bis auf wenige Ausnahmen was wir wollen. Dass es ausnahmsweise mal ein paar Gesetze gibt, die die Natur und die Tiere schützen kommt ja offensichtlich bei vielen sog. Naturfreunden nicht gut an.
Nicht nur bei denen, auch bei den echten Naturfreunden. Bei mir z.B. Das liegt aber an dem Eindruck, dass diese Gesetze nicht primär zum Schutz von "Natur und Tier" gedacht sind, sondern zu dem von Privateigentum. Ich sehe aber Natur als Allgemeineigentum an, ebenso wie Wasser, Luft, Wohnraum, Bildung und noch einiges mehr. DESHALB schütze ich die Natur. Und das tue ich auch (oder gerade weil?) ohne dass ich zuhause auf der Couch vor dem Fernseher hocke.

Wenn die Natur oder die Tiere eine Lobby hätten wären sie mit Sicherheit auch gegen das Wildcampen.
Und dann gäbe es o.g. Öffnungszeiten? Wie soll der Mensch (v.a. nachfolgende Generationen) denn bitteschön ein weniger gestörtes Verhältnis zur Natur entwickeln?

pepenipf
30.08.2010, 13:24
Nicht falsch verstehen, ich bin sicherlich der meinung das der Mensch sich nicht alles eraluben sollte und Tiere und Natur auf alle Fälle genauso viel rechte auf Schutz haben...
Aber das:
Der Mensch als das gefährlichste Raubtier und Spitze der Nahrungskette in unserem Ökosystem wird die Tiere auch in, in einem Zelt schlafendem Zustand, sicherlich in Angst und Schrecken verrsetzen.
ist lächerlich. Tiere sind wesentlich anpassungsfähiger und die meisten haben sich längst an uns Menschen gewöhnt, die in den meisten Fällen in deutschen Wäldern kaum Gefahren für die meisten Tiere darstellen (vielleicht mit ausnahme derer mit Gewehr). Wenn ich mit meinen Hunden durch den Wald streife (sie jagen nicht) habe ich mehr als einmal überrascht festgestellt das die meisten Tiere wenig Angst haben oft noch nicht mal fliehen (da liegt das Reh genüsslich in der Wiese und beobachtet uns in knapp 5 Meter Entfernung wie wir am Weg vorbei gehen, da sitzen auf dem Flugsportgelände die Raubvögel auf den Landereitern und stören sich weder am Lärm der Startenden Maschienen noch an den Flugzeug schiebenden Menschen, da streicht eine Horde Wildschwine genüsslich um unser Zelt und sult sich in einem Schlammloch (ich möcht wissen wer da mehr Angst hatte!),...)

Natürlich zerstören wir Menschen viel Lebensraum und man sollte sich sehr umsichtig in Wald und Flur bewegen! Sicherlich gibt es auch genug Tiere die Angst vor uns Menschen haben und die muss man sicherlich nicht unnötig verschrecken.
Viele Grüße
Nina

Frosch
06.04.2011, 12:25
Hi,

ich finde die Reglung auch ein wenig Albern. Natürlich muss die heimische Flora und Faune geschützt und erhalten werden, aber dem "Verantwortungsvollen" Menschen das Recht zu nehmen in der Natur übernachten, finde eine schlechte Reglung. Mann kann doch eine Art Ausweis einführen, wo Leute vom Förster zb. eine Lehrgang machen müssen. Wo man den Umgang und das Verhalten mit und in der Natur lernt. Nach bestanden Lehrgang erhält man eine Art Pass, der einen befugt "Wildzucampen". Der Grund zb., das man die Tiere stört, ist ja wohl mal Blödsinn. Es gibt genug andere Tiere, wie zb. Raubtiere, die anderen Tieren genauso zum flüchten bringen - stören. Mich wundert es nur, das das dann Natur ist, aber wenn ein Mensch im Wald schläft nicht! Wenn ich mit meinem 1 Mann Zelt im Wald liege, störe ich niemanden, außer vielleicht das Gesetz. Darum pfeiffe ich auf solche Reglungen. Wer sich anständig benimmt, keinen Müll hinterlässt kann mir ruhigen Gewissen draußen schlafen. Wer erwischt wird, hat sich nichts vorzuwerfen. Freundlich bleiben, Bußgeld, Strafe akzeptieren und beim nächsten mal einfach nicht erwischen lassen.

mfg

Desaster
27.11.2011, 20:23
Hallo,

Jungs, höhrt euch doch mal an wie weit es schon gekommen ist! &quot;Wild Campen&quot;. was ist das eigentlich?
Ist es wild wenn sich jemand in der Natur durch die wir jeden tag fahren oder unsere häuser bauen sich zu ruhe zu bettet. muss man angst haben von jemanen entdeckt und bestraft zu werden? Wie kann jemand so etwas eigentlich verbieten. seit es uns menschen auf dieser welt gibt schlafen wie unter freiem himmel.
Es gibt wirklich Menschen denen es ein dorn im auge ist wenn im walt ein feuer brennt oder jemand sein zelt dort aufschlägt. Aber warum frage ich euch. was haben wir euch getan das ihr uns die grundlagen des leben nehmen wollt. warum ist es nicht verboten unter brücken und verdreckten starssen zu schlafen. Es macht mich wirklich sehr traurig das ich lesen muss wie jemand fragt wo man noch &quot;wild&quot; campen darf.
Ich sage euch überall, an jedem platz der erde. ihr habt das recht zu schlafen wo und wann ihr wollt. ob es in deutschen wäldern oder den bergen nepals ist. ihr habt nicht das recht die güte der natur die euch in ruhe nächtigen lässt zu missbrauchen. Ihr seit alle frei! die grenzen und verbote machen wir uns leider selber.
Seit dem ich 8 Jahre alt bin liebe ich es im wald zu schlafen und die ruhe zu genießen. Ich habe noch nie jemand gefragt ob ich im wald schlafen darf. wenn ich es tue dann am besten so weit weg wie möglich von dem ganz normalen wahnsinn des alltags. doch auch schon als junge bemerkte ich das das gefährlichste im wald der mensch ist der ihn versucht zu besitzen. Man hat mir verboten ein wärmendes feuer zu machen oder mich abseitz der strassen zicht aufzuhalten. Ich musste beginnen mich wie ein unsichtabres wesen im wald fortzubewegen und schrecke heute zusammen wenn nur ein spatziergänger im wald sehe. diejenigen von euch die noch wissen wie man in der natur zurecht kommt, last euch nichts verbieten. tut es, es ist euer recht. WIR KÖNNEN KEIN LAND ODER WALD BESITZEN!!!

Ich weiß nicht viele werden das verstehen was geschrieben habe. Doch hoffe ich das einige versuchen darüber nachzudenken wie weit es schon gekommen ist und wo das noch hinführen soll.

viel glück !!
das werdet ihr brauchen.

Sasha

Hi Guest,
ich bin ebenfalls entsetzt, über das, was ich hier lese. Es gibt einige Tipps, im Großen und Ganzen Belehrungen und Rechtfertigungen für den Umgang der Deutschen mit Natur. Nicht nur in Skandinavien kann man proplemlos wild zelten. In den USA, Dänemark, Spanien u. a. Ländern stellt der Staat sogar kostenlose Camps, gerne in Naturschutzgebieten, (sehr einfach, in Dänemark u. U. sogar "luxurios") für Wanderer etc. zur Verfügung. Spanische Schulklassen campen geschlossen im Wald und müssen die Fäkalien vergraben. Ind Deutschland sollen die Menschen in Betonburgen oder Eigenheimen "im Grünen" bleiben. Die Natur ist Pflanzen und Tieren (solange sie nicht die Forstwirtschaft stören, dann werden sie abgeschossen (z.B. Rotwild, s. Abschußpläne) ) vorbehalten. Der Mensch gehört nach deutschem Verständnis nur am Rande, ggf. gegen Bezahlung, am besten auf vorgeschrieben Wegen da `rein. Oftmlas wachen darüber - staatilch bestellt - die "Fachleute" (bisher gerne Zivis) der "Naturschutzbünde" über das Eintrittsgeld für die Verbände und Staat.Das Verhältnis der der Menschen im gesamten deutschpachigem Raum zur Natur ist mitnichten das einzig wahre. Auf diese Art und Weise entfemdet sich der Mensch von der Natur. Der Rest der Menschheit denkt anders. Nun ja, am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
Gruß, Desaster

Savin Kuk
28.11.2011, 10:29
Hi Guest,
ich bin ebenfalls entsetzt, über das, was ich hier lese. Es gibt einige Tipps, im Großen und Ganzen Belehrungen und Rechtfertigungen für den Umgang der Deutschen mit Natur. Nicht nur in Skandinavien kann man proplemlos wild zelten. In den USA, Dänemark, Spanien u. a. Ländern stellt der Staat sogar kostenlose Camps, gerne in Naturschutzgebieten, (sehr einfach, in Dänemark u. U. sogar "luxurios") für Wanderer etc. zur Verfügung. Spanische Schulklassen campen geschlossen im Wald und müssen die Fäkalien vergraben. Ind Deutschland sollen die Menschen in Betonburgen oder Eigenheimen "im Grünen" bleiben. Die Natur ist Pflanzen und Tieren (solange sie nicht die Forstwirtschaft stören, dann werden sie abgeschossen (z.B. Rotwild, s. Abschußpläne) ) vorbehalten. Der Mensch gehört nach deutschem Verständnis nur am Rande, ggf. gegen Bezahlung, am besten auf vorgeschrieben Wegen da `rein. Oftmlas wachen darüber - staatilch bestellt - die "Fachleute" (bisher gerne Zivis) der "Naturschutzbünde" über das Eintrittsgeld für die Verbände und Staat.Das Verhältnis der der Menschen im gesamten deutschpachigem Raum zur Natur ist mitnichten das einzig wahre. Auf diese Art und Weise entfemdet sich der Mensch von der Natur. Der Rest der Menschheit denkt anders. Nun ja, am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
Gruß, Desaster

Nicht, dass ich die Freuden des Wildcampens nicht nachvollziehen könnte, aber hier wird doch einiges durcheinander geworfen.

- Spanische Schulklassen im Wald sind wohl bestimmt nicht besonders umweltfreundlich und das in anderen Ländern ein besseres Verhältnis zur Natur bestehen soll als in Deutschland, wage ich auch zu bezweifeln. Schließlich pflastern die vorbildlich mit Schulklassen im Wald zeltenden Spanier die ganze Küste mit Betonbunkern zu...

- Das andere Länder oft weniger restriktive Regelungen haben, dürfte nicht zuletzt an der deutlich niedrigeren Bevölkerungsdichte liegen. Wenn man Natur "im Überfluss" hat, kann man sich einen etwas nachlässigeren Umgang damit eher erlauben als im völlig zersiedelten Deutschland. Aber selbst in tendenziell sehr großzügigen Ländern finden sich immer mehr Einschränkungen hinsichtlich der Wildcamperei, sobald es zu Auswüchsen kommt (z.B. Wildcampverbot am Loch Lomond auf WHW).

- Zur Verfügung gestellte Plätze sind dem durchschnittlichen Wildcamper meist zu uncool (ist ja nicht richtig wild) oder er ist zu geizig den fälligen Obulus zu errichten. Habe selbst schon gesehen, dass Leute nach dem legalen Platz noch ein paar hundert Meter weitergelaufen sind, nur um sich 1,50 Euro zu sparen ;-)

- Seit wann bleiben die Deutschen in ihren Betonburgen. Bei uns in der Eifel ist auf den zahlreichen Wanderwegen am Wochenende die Hölle los und das obwohl es soviele Routen gibt, dass man kaum mehr den Überblick halten kann.

- Ob man die Natur (zer-)stört, kann man im Schlaf kaum beurteilen :D. Der Schaden durch einen einzelnen Wildcamper dürfte sich wohl (sofern man nicht gerade den Bau der letzten Wildkatze blockiert) in Grenzen halten. Sobald es aber mehrere tun, wird es kritisch, selbst wenn man sich Mühe gibt, wenig Spuren zu hinterlassen.

Befu
24.04.2012, 12:41
Wie schauts eigentlich mit dem zelten am waldrand aus. Also z.B. auf feldwegen. ??

Marion2
24.04.2012, 15:47
Ich glaube, selbst das ist offiziell nicht erlaubt.... Du musst dich auf die offiziellen Stellen begeben um dort zu campen...

Micha Crow
25.04.2012, 16:17
Japp, ist verboten, gibt zwar ein paar Orte wo es erlaubt ist in Deutschland, aber das sind nur sehr wenige...In den Nationalparks wird sogar viel kontrolliert, ob auch keine bösen Camper da sind. Am Rhein hab ich selbst schon viele Camper gesehen, da sagt eher keiner was...
Viele campen natürlich trotzdem wild, auf Wegen, wie dem Rheinsteig, und wenn man keinen Müll hinterlässt oder Feuer macht ist das meiner Meinung nach auch in Ordnung. Es hat sich so ein bisschen eingebürgert in der Nähe von Schutzhütten zu zelten, was aber trotzdem immer noch verboten ist!

veron
01.05.2012, 18:39
Im hohen Norden, also an der Elbe und auch an der Nordsee ist Wildcampen normal. Hier findet man immer wieder Zelte die dort eigentlich nicht hingehören. Es stört niemanden und nach 2 oder 3 Tagen sind sie verschwunden. Daür tauchen dann woanders neue auf. Ach ja, die Ostsee hatte ich vergessen.

Ich finde es unproblematisch wenn man alles sauber verlässt. Uud die meisten tun das.

Gruss Veron

Weltenforscherin
14.05.2012, 17:03
Vielleicht sollte man nicht soviel darüber grübeln!
Ich handhabe das seit jeher so ich wandere und am Abend kurz vor der Dunkelheit stelle ich mein Zelt auf.
Und lege mich schlafen.
Dann morgens werde ich mit der Natur und der Sonne wach und noch bevor die ersten Menschen überhaubt auf die Idee kommen mich zu endecken habe ich alles wieder abgebaut.
Und sitze ganz unschuldig in der Natur herum und erhole mich so kann man auch merere Tage an einem Ort verweilen.
Sollte es in strömen Regnen bleibt das Zelt noch ein wenig stehen!
aber glaubt mir kein Förster und keine Polizei oder Menschen die sich daran stören könnten sind bei dem Mistwetter unterwegs.
Und sollte es mal tatsächnich ein sehr unschönes Wetterchen sein ziehe ich mich unter meinen Tarp zurück.
Denn man höre und staune ein Tarp ist kein Zelt und man kann es benutzen um sich in der Natur bei sehr schlechtem Wetter Schutz zu suchen.

Wenn man das dem jeweiligen Förster vermittelt falls er denn dann fragt dann gibt es meist nicht mal eine Verwarnung.
Denn in Gefahr muss man sich freiwillig nicht bringen.
Eine andere Möglichkeit ist so weit ab von Menschen zu bleiben wie es geht.

Aber so viele haben es hier schon erwähnt macht kein Feuer und räumt euren Dreck weg!

lg Weltenforscherin

waldschrat
18.05.2012, 05:27
Wie schauts eigentlich mit dem zelten am waldrand aus. Also z.B. auf feldwegen. ??

Hi,

saugute Idee wenn Du nachts gern von einem Jepp überrollt werden willst. hab ich schon gemacht, wenn weit und breit keine sonst nutzbaren zwei Quadratmeter zu finden waren - und dann ein paar große Äste 20m vor dem Zelt plaziert.

Waldschrat

Ingsson
21.05.2012, 18:11
Also wir zelten häfig in (bekannten) Waldgebieten, z.B. nahe an Rhein, Ems oder Sieg. Oftmals haben wir auch Bauern in der Gegend nach ihrem OK gefragt. Sofern wir versichert haben, morgens alles zu beseitigen, kein Feuer zu machen etc. ging das auch meistens in Ordnung.