Johanna
14.08.2009, 11:31
Hallo,
ich habe mal was Interessantes gefunden.
Rollstuhlfahrer haben beim Flug ja schon so einige Rechte. Das hätte ich gar nicht gedacht.
Rollstuhlfahrerin ist es erlaubt von bis zu zwei Mobilitätshilfen mit zunehmen. Sonderwünsche sollten allerdings mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden.
Weitere Rechte sind z.B.:
·Hilfsperson am Flughafen, die Ihnen bei den Kontrollen und mit dem Gepäck hilft.
·Keine Ablehnung des Transportes, solange kein Sicherheitsrisiko besteht.
·Rollstühle dürfen kostenlos mitgenommen werden
·Flughäfen müssen rollstuhlgerechte Toiletten bereitstellen
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehme ich keine Haftung.
Aber den Artikel fand ich sehr interessant. Und vielleicht wussten das Rohlstuhlfahrer nocht nicht.
Vielleicht kann man sich hier weitere Tipps geben.
Unter *** findet man bei dem Unterordner Rohlstuhlreisen weitere Hinweise und Rechte.
ich habe mal was Interessantes gefunden.
Rollstuhlfahrer haben beim Flug ja schon so einige Rechte. Das hätte ich gar nicht gedacht.
Rollstuhlfahrerin ist es erlaubt von bis zu zwei Mobilitätshilfen mit zunehmen. Sonderwünsche sollten allerdings mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden.
Weitere Rechte sind z.B.:
·Hilfsperson am Flughafen, die Ihnen bei den Kontrollen und mit dem Gepäck hilft.
·Keine Ablehnung des Transportes, solange kein Sicherheitsrisiko besteht.
·Rollstühle dürfen kostenlos mitgenommen werden
·Flughäfen müssen rollstuhlgerechte Toiletten bereitstellen
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehme ich keine Haftung.
Aber den Artikel fand ich sehr interessant. Und vielleicht wussten das Rohlstuhlfahrer nocht nicht.
Vielleicht kann man sich hier weitere Tipps geben.
Unter *** findet man bei dem Unterordner Rohlstuhlreisen weitere Hinweise und Rechte.