Vollständige Version anzeigen : Opfer von Produktpiraterie
focusdevil
31.03.2009, 17:55
hallo. jetzt werden wohl einige denken" hätte er doch gleich im laden gekauft". aber ich bin im internet auf einen betrüger herrein gefallen. hatte mir ne mammut jacke ersteigert für nicht gerade wenig geld. wo die jacke ankam und ich sie mir genau betrachtet habe sah ich das es eine fälschung war. habe direkt bei mammut angerufen, und die haben es leider bestätigt. jetzt stehe ich da mit dem billigen imitat. was soll ich nun tun. kann mir nicht vorstellen das der herr mir mein geld wieder gibt. hat da jemand erfahrung mit solchen sachen?
Travelmate
31.03.2009, 18:06
Grüßt Dich,
auf sowas könnt ich gar nicht....!
Geh doch zur Polizei....wenn das nichts hilft würde ich mal so Sachen wie Akte anschreiben....!
Kannst vorher ja mal "Druck" machen, der wird wahrscheinlich nicht nur Dich abgezogen haben....!
Viel Glück.....wehr Dich....!
Nette Grüsse
Ralf
focusdevil
31.03.2009, 18:22
bin eigentlich immer vorsichtig bei sowas. der typ hatte 100% gute bewertungen also bin ich davon ausgegangen das das alles seine richtigkeit hat. toll. ich hoffe die polizei unternimmt auch was. aber falls das der fall ist, was ist mit meinem geld? muß der typ für den schaden aufkommen?
hinterher ist man ja immer schlauer also vorsicht beim kauf in einem online auktionshaus.
Travelmate
31.03.2009, 18:34
Hi !
Ich weiß nicht wie alt Du bist, ich finde Du musst das anders sehen....!
Hmm, wie erklär ich`s!
Punkt eins, Du darfst dem Menschen das nicht durchgehen lassen....musst natürlich sicher wissen das Du im Recht bist...! Schon alleine, weil Du wahrscheinlich nicht der einzigste bist oder er hat sie auch weiterverkauft (mach den Fehler nicht!).
(Würde aber nicht weiter gehen, als es Deine finanziellen Mittel zulassen....)
Punkt zwei, wenn gar nichts mehr geht, speicher sowas als Lebenserfahrung ab, das hört sich jetzt hart an....aber im Laufe der Jahre wird es Dich vielleicht vor weiterem Kummer bewahren, von daher wars ne gute Erfahrung....auch wenns noch so nervt.....
Ich habe in meinem Leben lernen müssen, nachträglich war jede Erfahrung für was gut...auch wenn man es im Moment überhaupt nicht sehen-verstehen kann oder will!
Nette Grüsse
Ralf
Andimann
31.03.2009, 18:45
ja, ich versteh dein problem nicht so ganz und falls er wirklich ein ehrlicher händler sein sollte kann er das auch nachweisen, also keine falsche scheu beim mit-dem-anwalt-drohen ;-) du musst dem von vorneherein druck machen sonst passiert da gar nix...
hab mir mal ne carhartt jacke ersteigert, die angeblich original war. der verkäufer hat mir dann die adresse von dem store gegeben wo er sie gekauft hab...ich hab da angerufen und da meint der mann am anderen ende "wir verkaufen nur b-ware"...ich wieder den ebayverkäufer angeschrieben und mein geld zurück verlangt, was ich auch bekommen habe!
setz ihm eine frist in der er dir das geld zurück zahlen soll ( gib bei ebay doch die treuhand service möglichkeit oder so...da wird ihm das geld erst überwiesen sobald du die jacke erhalten hast ). nach ablauf der frist kannst du dann weitere schritte erwägen...
viel glück!
hallo. jetzt werden wohl einige denken" hätte er doch gleich im laden gekauft". aber ich bin im internet auf einen betrüger herrein gefallen. hatte mir ne mammut jacke ersteigert für nicht gerade wenig geld. wo die jacke ankam und ich sie mir genau betrachtet habe sah ich das es eine fälschung war. habe direkt bei mammut angerufen, und die haben es leider bestätigt. jetzt stehe ich da mit dem billigen imitat. was soll ich nun tun. kann mir nicht vorstellen das der herr mir mein geld wieder gibt. hat da jemand erfahrung mit solchen sachen?
Wenn es wirklich gefälschte Ware ist, musst du das anzeigen. Sonst machst du dich selbst strafbar.
wanderfalke
31.03.2009, 19:11
Wenn es wirklich gefälschte Ware ist, musst du das anzeigen. Sonst machst du dich selbst strafbar.
Das ist nicht richtig. Keiner kann dich zwingen, jemanden der dich geschädigt hat anzuzeigen.
Gruß
Gerald
Scubapro
31.03.2009, 19:18
Strafanzeige wegen Betruges stellen...
und am besten der Verkäuferin nochmals die Wahl lassen, ob sie die Jacke zurücknimmt, oder...
Harp Booth
31.03.2009, 19:26
...und mal prüfen, in wie fern die Bedingungen für den Käuferschutz greifen, wenn Du bei 123...gekauft hast.
http://pages.ebay.de/help/buy/protection-programs.html
Gruss Harald
Andimann
31.03.2009, 19:55
3 - 2 - 1 - ... nicht 123 ;-)
Das ist nicht richtig. Keiner kann dich zwingen, jemanden der dich geschädigt hat anzuzeigen.
Gruß
Gerald
Das kaufen von Plagiaten ist Strafbar. Egal ob wissentlich oder unwissentlich. Da der TE aber weiß, dass er da ein Plagiat erstanden hat, sollte er das sofort anzeigen.
Endurist
31.03.2009, 22:09
Ich bin auch mal auf ein Plagiat reingefallen das als Originalware im Auktionshaus angeboten wurde (Parfum). Der Typ hatte ebenfalls nur positive Bewertungen. Scheinbar waren die anderen Waren besser gefaked oder die Käufer hatten keine Ahnung.
Ich habe dem Verkäufer sofort mitgeteilt, dass der Artikel eine billige Fälschung ist und habe ihm eine Frist zur Erstattung des Kaufpreises zuzüglich der Versandkosten gesetzt. Seine Ware hätte er sich nach Terminabsprache bei mir abholen können.
Ruckzuck war das Geld auf meinem Konto, sein Duftwässerchen wollte er nicht einmal zurück haben. Er wußte also genau wieviel das Zeug wert war. Eine negative Bewertung mit dem Hinweis auf die Fälschung konnte ich ihm nicht ersparen.
Das Problem würde ich auch hier schildern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du der einzig betroffene bist.
http://www.auktions-forum.info/
Hallo,
rein rechtlich gesehn hat sich der Verkäufer eindeutig strafbar gemacht wegen Betrug
und vortäuschung falscher Tatsachen.
-> Mit Rechtlichen Schritten drohen und Rücknahme verlangen.
bei Weigerung Anwalt einschalten.
Solche Leute muss man in die Schranken weisen, sonst hören die nicht auf.
Gruß und Kopf hoch
Harp Booth
01.04.2009, 10:22
Hallo,
rein rechtlich gesehn hat sich der Verkäufer eindeutig strafbar gemacht wegen Betrug
...
Hallo Moandi,
ohne solche Machenschaften zu befürworten oder gar zu dulden, sollte man mit solchen Aussagen erst einmal vorsichtig sein.
Keine von uns ausser dem TE kennt...
die Artikelbeschreibung...
und den tatsächlichen Zustand der Ware...
Als "Betrogener" kannst Du Anzeige erstatten.
Über die Schuld urteilen in Deutschland immer noch Gerichte nach Prüfung aller Fakten.
Gruss Harald
Hallo Harp Booth,
so wie ich den Bericht oben gelesen habe, denke ich doch, daß der Käufer
davon ausging, daß es eine Originalware ist?
In diesem Fall ist dann die Rechtslage nun mal klar.
Nix für ungut, nur meine Meinung, hab geschäftlich des öftern mit solchen Fällen zu tun.
Grüße
Rein prinzipiell darf man keine Plagiate verkaufen, jedenfalls nicht in Deutschland. Sollte der Verkäufer aber seinen Sitz im Ausland haben -vll. sogar außerhalb der EU- wird das ganze ein Stück komplizierter. Ebenfalls zu unterscheiden ist zwischen privaten Verkäufern und Komerziellen.
Meiner Meinung nach ist der Kauf von hochwertigen Waren über Auktionshäuser im Internet schon fast eine Einladung an alle möglichen Betrüger und man muss mit dem Risiko leben.
pepenipf
01.04.2009, 14:19
Hmm, ich habe da wirklich absolut keine Ahnung.
Das Verkaufen von Plagiaten ist strafbar, ist es das auch wenn ich es als Plagiat verkaufe? Oder nur wenn ich es als Original ausgebe?
Und nur weil der Käufer es für eine Original hielt, muss der Verkäufer dies nicht behauptet haben, oder? Meist steht doch bei Ebay sowas wie "sie kaufen was sie auf dem Bild sehen"....
Sicherlich gibt es viele die da wissentlich betrügen, aber ich würde nicht immer gleich davon ausgehen. Ganz ehrlich ich würde die meisten Plagiate wohl auch nicht erkennen und somit sowas durchaus unwissentlich weiterverkaufen (ich weiß das das auch verboten ist, aber sowas lässt sich doch dann meist ohne Polizei und soweiter regeln).
Also ich denke zuallerst mal den Verkäufer anschreiben und vermutlich am besten auch die Artikelbeschreibung speichern, wer weiß für was man sie noch brauch...
Viele Grüße
Nina
Hmm, ich habe da wirklich absolut keine Ahnung.
Das Verkaufen von Plagiaten ist strafbar, ist es das auch wenn ich es als Plagiat verkaufe? Oder nur wenn ich es als Original ausgebe?
Und nur weil der Käufer es für eine Original hielt, muss der Verkäufer dies nicht behauptet haben, oder? Meist steht doch bei Ebay sowas wie "sie kaufen was sie auf dem Bild sehen"....
Sicherlich gibt es viele die da wissentlich betrügen, aber ich würde nicht immer gleich davon ausgehen. Ganz ehrlich ich würde die meisten Plagiate wohl auch nicht erkennen und somit sowas durchaus unwissentlich weiterverkaufen (ich weiß das das auch verboten ist, aber sowas lässt sich doch dann meist ohne Polizei und soweiter regeln).
Also ich denke zuallerst mal den Verkäufer anschreiben und vermutlich am besten auch die Artikelbeschreibung speichern, wer weiß für was man sie noch brauch...
Viele Grüße
Nina
Man muss unterscheiden ob es ein Plagiat ist oder ein nachgeahmtes Produkt. Wenn z.B. bei einer Jacke das Logo auf der falschen Seite ist, ist das kein Plagiat.
Wer mit Plagiaten handelt, also sie verkauft oder kauft, macht sich Strafbar. Gleiches gilt auch für die Einfuhr in den Zoll und Wirtschaftsraum - sprich die EU und einige andere Staaten. Und wie weiter oben schon gesagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Fjaellraev
01.04.2009, 17:53
Man muss unterscheiden ob es ein Plagiat ist oder ein nachgeahmtes Produkt. Wenn z.B. bei einer Jacke das Logo auf der falschen Seite ist, ist das kein Plagiat.
Wenn es so einfach wäre... Wenn das Produkt das Logo (und Etikettenbeschriftungen) des Herstellers aufweist aus dessen Schmiede es zu kommen scheinen soll, aber in der Art gar nie produziert wurde, ist es trotzdem eine Fälschung.
Für die Nachahmung muss es IMHO auf den ersten Blick auch bei Firmenbezeichnungen Unterschiede geben.
Gruss
Henning
AndreasF
01.04.2009, 19:54
Hmm, ich habe da wirklich absolut keine Ahnung.
Das Verkaufen von Plagiaten ist strafbar, ist es das auch wenn ich es als Plagiat verkaufe? Oder nur wenn ich es als Original ausgebe?
Und nur weil der Käufer es für eine Original hielt, muss der Verkäufer dies nicht behauptet haben, oder? Meist steht doch bei Ebay sowas wie "sie kaufen was sie auf dem Bild sehen"....
Viele Grüße
Nina
Hallo,
es gibt zwei Dinge dabei.
Verhältniss Verkäufer <-> Käufer, hier geht das eher in Richtung Betrug, wenn das Plagiat als Orignal verkauft wird, wenn es als Fälschung verkauft wird passiert dort nicht.
Verhältniss Verkäufer <-> "Marken"-Hersteller, hier kommt das gewerblichen Schutzrecht zu Anwendung
und das egal, ob Verkauf als Plagiat oder "Orignal".
IANAL
Gruß Andreas
Travelmate
01.04.2009, 22:11
Hi Leutls,
das ist ja eine wilde Disku...!
Ich finde, der Punkt ist doch der.....er hat wenig Kohle, wollte ein Schnäppchen machen und hat sich ein Ei gelegt.....!
Die Frage ist doch die, lohnt sich ausser dem "Druck machen" bei dem Verkäufer und ein Posting und bekanntmachen bei dem Aktionshaus überhaupt der Aufwand.....!
Oder wäre es geschickter es als Lehrgeld zu sehen....ich mein, irgendwie kann das doch fast jedem mal passieren...und immer rechtlich hinter her streiten kann teuer und sehr nervig werden..!
Versteht mich nicht verkehrt, bin nicht der Typ, der sich blöd kommen lässt...wirklich nicht...!
Aber rechtfertigt der Nutzen den Aufwand....., ausser bekannt machen!?!
Wenn Geld kein Thema wäre, hätte er vermutlich bei einem Markenhändler gekauft!?!
Nette Grüsse
Ralf
Andimann
01.04.2009, 22:34
jo, ich denke mal da hast du recht...anwalt hinzuziehen und ewiges diskutieren hier woraus eher selten kluge ratschläge entstehen ist beides nicht hilfreich / angemessen...
mach druck so viel es geht, mehr geld dafür investieren um den verkäufer seiner sache zu überführen oder so würde ich nicht...fakt ist, du bist im recht und der verkäufer nicht, wurscht ob es sich da um "betrug, falsche vorgabe von tatsachen" etc handelt...
außerdem kannst du mal posten wie die sache weitergegangen ist bisher ;-)
pepenipf
02.04.2009, 13:08
Danke.
Also rein rechtlich ist die Sache dann ja klar, der Verkäufer hat eine Straftat beganngen.
Bleibt nun die "Menschliche" Seite. Wusste er davon oder ist er selbst im Glauben ein Original zu besitzen. Wie ihr seht weiß nunmal nicht jeder was man nun genau darf und was nicht und erkennen tun vermutlich mehr als genug die Fälschungen nicht! Das Unwissenheit grundlegend nicht schützt ist klar.
Nur ich denke man sollte als Käufer durchaus unterschiedlich reagieren. Wenn der Verkäufer sich senes Fehlers vielleicht selbst nicht bewust war, dann ist er vielleicht auch Problemos bereit das zurück zu nehmen, und sowas wie Anwalt ist unnötig. Ganz ehrlich ist mir dieses immer gleich zum Anwalt gerennen das in D so um sich greift zuwider. So viele Sachen lassen sich meist gütlich direkt klären, nicht jeder macht immer alles aus böser Absicht,...
Naja, ich hoffe in deinem Fall ist der Verkäufer einsichtig udn es lässt sich gütlich klären!
Viele Grüße
Nina
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