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Vollständige Version anzeigen : Tims Antragsformular


Navyo
04.07.2008, 12:14
Hallo,


ich denke das interessiert mal doch einige und es erspart Euch auch etwas Zeit und vieleicht Anstehen: das Antragsformular TIMS

Das kann man also bequem ausdrucen zuhasue und bereits ausgefüllt mitnehmen zum NTB in Kathmandu/Pokhara, 2 Passkopien und 2 Passbilder dazu und alles abgeben.

Hoffe das ist hilfreich für alle Individualtrekker.


Navyo

http://www.trekkingforum.com/upload/Nepal_TIMS_Form.pdf

Jens
04.07.2008, 12:32
Hallo Navyo,
vielen Dank für die TIMS PDF Datei.
Ich nehme an die Insurance Versicherung gilt für das evtl. nepalesische Begleitpersonal wie Träger,Guide .

Gruß nach Kathmandu
Jens

Navyo
05.07.2008, 09:25
Hallo,

nein, die Versicherung ist nur die eigene Versicherung. Das Formular ist eigentlich doch ganz klar Formuliert.

Wie stark solche Vorschriften auch beachtet/kontrolliert werden, kann ich nicht beurteilen, allzu strikt glaube ich ist dies nicht kontrolliert. Am besten in Kathmandu andere Reisende/Trekker auch fragen wenn man sowieso individuell gehen will.

Navyo

fälkin
08.07.2008, 21:50
Hallo
Danke für das Formular.

Wir 2 junge Frauen haben eigentlich geplant den AC auf eigene Faust zu bewältigen. Jetzt haben wir aber gehört, dass man im Moment kaum Trekkingpermits ohne Guide oder Porter bekommt?

Kennt jemand die aktuelle Situation? Wie gross sind die Chancen jetzt im August eine Erlaubniss zu bekommen?

In 10 Tagen geht die Reise los...
Corinne& Angi

Soshin
09.07.2008, 00:14
Ist normalerweise kein Problem. Ist eigentlich überhaupt keines. Kontrolliert wird das ACAP Permit und das TIMS, aber in beiden steht nirgends, dass man nicht alleine trekken darf. Das ACAP kriegt man im Gebäude von Fire and Ice im Thamel und das TIMS in jedem Reisebür in Kathmandu.

Namaste,
Soshin

P.S.: Ihr glücklichen.... :-)

Hannes B.
23.07.2008, 10:04
Hallo zusammen!

Als Versicherung für den AC halte ich die normale Mitgliedschaft im DAV für ausreichend (oder?). Trage ich dann als policy-no. die Mitgliedsnummer ein? Und wie formuliere ich sinnigerweise die abgedeckten Leistungen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Infos!
Hannes

Harp Booth
23.07.2008, 10:26
Hallo Hannes,

auf dem Schadensmeldeformular der Elvia Reiseversicherung wird nach meinem Kenntnisstand auch nur die DAV Mitgliedsnummer abgefragt. Eine separate Versicherungsnummer habe ich auch nirgendwo in meinen Unterlagen gefunden. Ich gebe also die DAV mitgliedsnummer und die Telefonnummer vom Servicetelefon des ASS an.

Versicherungsumfang findest Du unter http://cms.alpenverein.de/download_file.php?getit=1&session_id=c80b1bc1ff208c01dd831a8f5c9b2250&showfile=1

Ich würde es im Formular als "search, rescue and transport including use of helicopter" formulieren. Soviel Platz zum Formulieren lässt das Formular ja nicht zu.

Zu beachten bleibt, dass bei Pauschalreisen ausserhalb Europas kein Versicherungsschutz über den ASS besteht! siehe §3...

Gruss Harald

Klaus
23.07.2008, 20:31
Lies nochmal genau nach,
die Versicherungsbedingungen wurden letztes Jahr geändert, soweit ich mich erinnere ist nur noch Unfall bei Bergsport versichert, der aber weltweit.

ansonsten brauchst Du eine Zusatzpolice die ist bei der Elvia relativ teuer!

Höhenkrankheit wollte man mir auf Nachfrage nicht explizit als abgesichert bestätigen, damit wäre dann Hubschrauber Bergung nicht abgesichert !

Die Hallesche ist da mit ihrene AuslanhdsKV wesentlich billiger!

Gruß

Harp Booth
24.07.2008, 08:11
Hallo Klaus,

Trekking wird explizit als Alpinsportart eingestuft.

die Versicherungsbedingungen stehen aktuell auf den Seiten des DAV.
Darin heisst es (Zitat)
"
§ 2 Für welche sportlichen Aktivitäten und in welchem Bereich
gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der
Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des
Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
1. Bergsteigen, z. B.
– Bergwandern;
– Bergsteigen;
– Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten
Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern;
– Trekking
"

Also weltweit bei Bergnot oder Unfällen auch beim Trekking...

Einschränkung:
"§ 3 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht bei
1. Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas."

Sofern das Trekking also selbst organisiert wird, also kein Problem. Lediglich Expeditionen sind ausgeschlossen. Dabei reicht es bereits, wenn nur ein einzelner Gipfel als Expedition eingestuft wird, um für die gesamte Reise den Schutz zu verlieren.

Für alle eh schon DAV Mitgleider von Interesse...

"§ 1 Wer ist versichert?
Versicherte Personen sind alle Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e. V.
(DAV),...."

Also keine Zusatzkosten bei einer anderen Versicherung.

Ich sehe auf Basis dieser Versicherungsbedingungen daher keine Notwendigkeit neben einer Auslandskrankenversicherung noch zusätzlich eine Versicherung für Bergung oder Suche abzuschließen.


Alle Zitate aus den aktuellen Versicherungsbedingungen der ASS Stand 2007.
Dise können wie schon gesagt auf den Seiten des DAV eingesehen werden (sorry, mein Link aus dem ersen Posting funktioniert irgendwie nicht).

Gruss Harald

JürgenR1
24.07.2008, 09:05
Hallo ,

ich habe die Anfrage bzgl. Absicherung auf unserer
Annapurnarunde auch an die Versicherung des DAV gestellt
und nachstehende Antwort bekommen .
Allerdings habe ich nicht direkt wg.Hilfe bei Höhenkranheit
gefragt , sondern nur ganz allgemein .



Sehr geehrte Frau Ruth,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sofern es sich um keine Expedition handelt, sind Sie bei alpinen
Aktivitäten ausreichend versichert.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und stehen
Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Schäfer
Service Center
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Ludmilllastr. 26
81543 Munich, Germany
Tel.: +49.(0)89.62424-145
Fax: +49.(0)89.62424-244
www.elvia.de

Harp Booth
24.07.2008, 10:25
Hallo ,

Allerdings habe ich nicht direkt wg.Hilfe bei Höhenkranheit
gefragt , sondern nur ganz allgemein .



Hallo,

bezüglich Höhenkrankheit würde ich mal §3 als relevant betrachten:

"§ 3 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht bei
...
4. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges
Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender,
allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt..."

Wer also Höhenkrank wird, muss sicherlich nachweisen, dass er nicht zu schnell aufgestiegen ist und damit die Höhenkrankheit selbst verschuldet hat.

Googelt man mal nach der Definition von Bergnot, findet man auch eine Zitat aus den Versicherungsbedingungen des ASS von 2004:

Die Definition für Bergnot: "In Bergnot befindet sich, wer [...] unfreiwillig in einen Zustand der Hilflosigkeit gerät, den er ohne fremde Hilfe nicht zu ändern vermag [...]", (§ 4 Nr. 2 AVB ASS 2004).

Wer also ohne aüßeren Zwang in seiner Tourenplanung zuwenig Zeit für eine ausreichende Akklimatisation einplant, ist aus Sicht der Versicherung sicherlich nicht unfreiwillig Höhenkrank geworden.

Gruss Harald

Klaus
24.07.2008, 20:58
Naja, ich fürchte da ist "Streit" im Ernstfall vorprogrammiert!

Da man aber sowieso eine Auslandskrankenversicherung braucht, sollte mann dann halt darauf achten dass die auch ausreichend Bergungskosten einschließt !

Und da ist die Elvia dann wieder sehr teuer!

Gruß
und hoffentlich braucht keine(r) jemals die Versicherung wirklich!

Navyo
30.07.2008, 04:53
Hallo,

hier wird ein Thema mit einen anderen vermischt. Trotzdem möchte ich folgendes festhalten:

1) Die interpretation von Regeln des Landes sthet sicherlich niemanden zu, ausser den entsprechenden Behörden. Das impliziert, das die sehr klaren Aussagen auf dem TIMS Formular, das rechtsgültigkeit hat in Nepal eben jene sind und nicht irgendwelche persönliche Ansicht wie: " Als Versicherung für den AC halte ich die normale Mitgliedschaft im DAV für ausreichend ". Was man da reinschreibt ist eigentlich schon egal, aber wenn eine Rettungsaktion durchgeführt werden muss oder irgendwie medizinische etc, dann muss man halt die vollen Spesen selber tragen, die trägt der Staat nicht und dies legt er eindeutig fest. Es ist sache des Touristen selbst, welche Art und welchen Schutz er versichert. Der Staat verlangt aber das man versichert ist.

2) Es besteht kein zwang über irgendeine Agentur einen Trek in den für touristen "offenen" Regionen zu unternehmen. Man kann selbstverständlich alleine gehen ohne Agentur die Annapurnarunde´zum Beispiel. Man übernimmt allerdings schriftlich die volle Verantwortung für was auch immer einen passiert und man verpflichtet sich kein Personal anzustellen, welches man nur über entsprechende Trekkingagenturen anstellen darf.

Es dient leider niemanden wenn man hier TIMS und Versicherung durcheinanderbringt, vielecht eon eogener Thread hierzu wäre von Sinn.

Navyo

Hannes B.
30.07.2008, 09:58
Hallo zusammen,

wieder einmal ein dickes Dankeschön für die schnellen und kompetenten Antworten - und auch für die aus meinen Fragen resultierende Diskussion.
Jetzt kann ich (und hoffentlich andere Forumsmitglieder auch) das Formular entsprechend ausfüllen.

Es ging mir (und ich glaube auch den anderen hier) nicht darum, die Regeln eines Landes mit den persönlichen Ansichten zu vermischen, sondern sie auf den gleichen Nenner zu bringen. Sicher sind hier zwei verschiedene Themenbereiche in einem Thread diskutiert worden, aber eben weil auf dem TIMS-Formular nach der Versicherung gefragt wird.
Wenn jemand nicht ausreichend versichert ist, dann bleibt er natürlich auf seinen Kosten sitzen (wenn denn überhaupt geflogen wird), TIMS hin oder her. Da man ja aber nach den Versicherungsbedingungen des ASS über den DAV fürs Trekking ausreichend versichert ist, möchte ich dies natürlich auch korrekt und den Regeln des Landes konform in das Formular eintragen, um eben nicht wegen missverständlicher Angaben
a) nicht gerettet zu werden oder
b) auf den Kosten sitzen zu bleiben

Danke noch einmal für die Anworten und für das Formular!

Hannes

Bjoerk
14.08.2008, 11:56
Lies nochmal genau nach,
die Versicherungsbedingungen wurden letztes Jahr geändert, soweit ich mich erinnere ist nur noch Unfall bei Bergsport versichert, der aber weltweit.

ansonsten brauchst Du eine Zusatzpolice die ist bei der Elvia relativ teuer!

Höhenkrankheit wollte man mir auf Nachfrage nicht explizit als abgesichert bestätigen, damit wäre dann Hubschrauber Bergung nicht abgesichert !

Die Hallesche ist da mit ihrene AuslanhdsKV wesentlich billiger!

Gruß

Dazu hätte ich eine Frage:
In den bedingungen steht, das u.a. nicht versichert sind:

(1) Keine Leistungspflicht besteht für
(1.1) Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oder Teilnahme an Unruhen verursacht werden, ferner durch akti-ve Teilnahme an Sportarten, die nach der allgemeinen Le-benserfahrung außerhalb der gewöhnlichen Urlaubsgestal-tung liegen, es sei denn, der Versicherer hat eine entspre-chende Zusage vorab erteilt.


Wie ist also (Lodge)trekking zu bewerten. hat da mal jemand angefragt bei der Halleschen?

Klaus
19.08.2008, 21:39
ich hatte angefragt:

Da ich regelmäßig nach Nepal reise, Trekking (keine Expeditionen) möchte ich jedoch für meine Frau und mich das Risiko eines Hubschauber Transportes aus dem Bergland, falls aus Krankheitsgründen notwendig abgedeckt haben.


Antwort

wir leisten wie im § 4.1 Absatz e) für Bergungs- und Transportkosten ohne Leistungsobergrenze. Nicht dabei sind aber Suchaktionen!


Also, Ich würde mir das dann doch nochmal individuell bestätigen lassen.

Gruß

Bjoerk
25.08.2008, 11:40
Ah danke,
ja selbst bestätigen lassen ist wohl am sichersten. Aber schoin mal gut zu wissen, was es bei der Firma prinzipiell geht.

Jens
11.09.2008, 16:35
Muss mal ein Schreiben der Versicherung wegen der TIMS Ausstellung vorlegen ?

Gruß
Jens

Klaus
11.09.2008, 19:39
Hallo Jens,

im Frühjahr wollte keiner dazu was wissen.

War allerdings nicht selbst dort, ein Freund hat mit das TIMS erledigt.

Ich würde aber auf jeden Fall Kontaktadressen, Versicherungshotline und Vers. Nr. dabei haben.

Die gliche info hinterlege ich immer bei der dt, Botschaft (Registrierung) per E-mail vorab.



Gruß

Jens
12.09.2008, 07:03
Hallo Klaus,
vielen Dank für die Info.:-)
Ein Anschreiben der Versicherung nehm ich trotzdem vorsichtshalber mit.

Herzliche Grüße
Jens

Jens
17.11.2008, 11:22
Eine Angabe einer Versicherungsnummer bei TIMS ist nicht erforderlich,
Nepalesische Begleiter brauchen kein TIMS,:coffee:

Conny
21.11.2008, 20:51
Hallo,
wir haben uns die TIMS im Oktober selbst geholt. Die Angaben auf dem Formular schaut dort überhaupt keiner an. Die Angestellten haben im Eilverfahren die Anträge abgearbeitet. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass diese Daten im Notfall abrufbar sind. Die haben stapelweise TIMS-Formulare in ihren Büros ... Auf der TIMS selbst stehen dann die Angaben zur Versicherung sowieso nicht mehr.
Versicherungsnummer und Kontaktdaten haben wir aber trotzdem immer dabei, für den Fall dass wirklich mal was passiert.
Viele grüße,
Conny