PDA

Vollständige Version anzeigen : Reisekrankenversicherung mit Bergung


Klaus
09.01.2008, 21:09
Zum Thema Reisekrankenversicherung mit Bergung ist ja schon viel geschrieben worden, ich habe als DAV Mitglied immer die Zusatzversicherung beim DAV empfohlen. Für 8 € zusätzlich konnte man das Risikoauch im aussereuropäischen Ausland versichern

ACHTUNG: Nach Satzungsänderung gibt es nun eine Einschränkung auf "Unfälle bei Ausübung von Bergsport" dafür aber weltweit.

Der Pferdefuß ist, dass man nun für "normale" Krankheiten eine Zusatzversicherung braucht die allerdings bei der ELVIA wesentlich teuerer ist als die bisherige Zusatzversicherung fürs Ausland.

Da AMS sicher kein Unfall ist muß man sicherheitshalber auch die Bergung abdecken, da halten sich viele Krankenversicherungen sehr zurück.

Leider finde ich die Empfehlungen in früheren Threats diesbezüglich nicht mehr!:down:

Wer weiß noch welche Versichrungen nennenswerte Beträge (> 5000E ) für Bergung preiswert abdecken???

Danke schon mal für entsprechenden Tipps

Gruß

Nuitblanche
10.01.2008, 02:01
hallo,

wenn ich richtig verstanden habe, was Du suchst könnte Dir die Unfall-Versicherung von dem berühmten Sportladen Frankreichs helfen.
seite au-vieux-campeur.fr,
assurance+assistance

(Dies ist kein echtes link, da ich dies nicht darf)

Hier ein Auszug
Basis Versicherung für 28Euros (pro Jahr), darunter:
- Suchen und Bergung (egal mit welchemn Mittel - auch mit Helikopter realen Kosten gedeckt bis 11400 € )
Wenn man mehr weiter als 2500km von einer Frankreichsgrenze entfernt UND über 4000m höhe weiter versichern sein will, muss man die Option Höhe/Entfernung nehmen, die 35Euros kostet (pro jahr).
Also:
Für Entfernung >2500km und Höhe >4000m, Option Distance/Altitude nehmen (+35Euros)
Für Entfernung> 2500km und Höhe <4000m, reicht die Basis Versicherung
Für Entfernung <2500km und Höhe >4000m reicht die Basis Versicherung.

Es geht allerdings nur für Sportunfälle (für privateunfälle, gibt es eine Option "vie-privée", +35Euros.
Krankheit wird nicht berücksichtig.
Ich kann mir vorstellen, dass sie auch english sprechen, wenn man dort anruft.
00 33 1 69 81 47 30
Ansonsten, leiste ich auch gerne weitere Übersetzunghilfe.

Elsa.

fabian
10.01.2008, 05:46
Hallo Klaus,

schau mal hier:

Ich zitiere mal aus folgendem Beitrag:

"Hallesche KV bietet für ein paar Euros Bergrettung in Nepal in unbegrenzter (!) Höhe (für 2 Monate), einschliesslich Rückführung nach Deutschland an."

http://trekkingforum.com/forum/showthread.php?t=7678



Zu finden im Eintrag vom 07.01.2007, 22:32

LG fabian

Uwe_Clement
10.01.2008, 14:15
Hat jemand einen Link zum Angebot der halleschen?

Wäre bei der Versicherung des DAV eine Bergung einer Island Peak Besteigung mitversichert?

Klaus
19.01.2008, 14:58
@Fabian : ja das wars woran ich mich dunkel erinnert hab! Danke.
Habe jetzt die Hallesche mal angemailt und um Bestätigung gebeten ob es Eionschränkungen gibt. Kannda Ergebnis dann ja hier bekannt geben. 9 € wäre wirklich günstig!

@ Uwe http://www.hallesche.de/
Island Peak solltest Du nachfragen, könnte als Expedition gewertet werden, dann besteht keine Versicherung!


Gruß

Sansara
20.01.2008, 11:29
Namaste,

zuständige Sachbearbeiterin bei Hallesche KV ist Frau Steinle, Tel. 0711-6603-2305.

http://www.trekkingforum.com/forum/showthread.php?t=5424&page=3

Sansara

Klaus
21.01.2008, 19:05
Danke Sansara,
habe heute schon Antwort bekommen:
Frage:

Da ich regelmäßig nach Nepal reise, Trekking (keine Expeditionen) möchte ich jedoch für meine Frau und mich das Risiko eines Hubschauber Transportes aus dem Bergland, falls aus Krankheitsgründen notwendig abgedeckt haben.

ist das durch Ihre Police für Auslandskrankenversicherung im § 4.1 e der Leistungsbeschreibung abgedeckt ?
(4.1) medizinisch notwendige Aufwendungen für .
.
.
e) den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
Gibt es dafür ggf. Leistungsobergrenzen???


Antwort

wir leisten wie im § 4.1 Absatz e) für Bergungs- und Transportkosten ohne Leistungsobergrenze. Nicht dabei sind aber Suchaktionen!


Damit für mich als Ergänzung zur DAV Unfallversicherung klar!
Wichtig war mir der Transport auch bei Krankheit, da AMS ja kein Unfall ist !

Gruß

Geri
29.01.2008, 12:39
Hallo,

Ich habe mich vor zwei Jahren auch um eine Versicherung für Bergungs- und Transportkosten bis zu 30000 $ umgesehen. War ziemlich schwierig und erfolglos. Dann habe ich bei VISA (Österreich) angerufen (ich habe eine ganz normale Classic-Card) und die haben mir gesagt, dass diese Kosten ohne Betragsbeschränkung auch bei Expeitionen übernommen werden. War eine erfreuliche Überraschung, da ich keine Zusatzkosten hatte.

Liebe Grüße

Geri

Klaus
29.01.2008, 18:16
Vorsicht,
oft ist es bei Kreditkarten so dass Versicherungen nur gelten wenn die Reise mit dier betreffenden karte bezahlt wurde, für Individualtrekker ist das dann schwierig!

Oder die Karte kostet deutlchc mehr Jahresgebühr als eine preiswerte Versicherung!

Also ganau prüfen und das Kleingedruckte lesen!

Gruß

Sansara
29.01.2008, 21:35
Namaste,

stimmt was Klaus schreibt. Sobald Du nicht mit der Karte zahlst, bist nicht versichert.

Oft akzeptieren Reisebüros die Karte nicht, weil sie dann 3 % Prozent Provision verlieren, die an Visa gehen.
Ziehst die 3 % vom Kaufpreis ab, dann ist z.B. die Hallesche KV mit 9 Euros wesentlich günstiger.....
Weiss aber nicht, ob die auch Oesterreicher versichern....

Sansara

Geri
30.01.2008, 11:46
Hallo,

Ich habe meinen Beitrag nur geschrieben, um darauf aufmerksam zu machen, dass manche von Euch vielleicht schon bestens versichert sind, ohne es zu wissen - wie es mir eben ergangen ist. Somit keine zusätzlichen Kosten.

Bei VISA Österreich ist es nicht notwendig, die Reise mit VISA zu bezahlen, es reicht ein Kauf innerhalb der letzten 2 Monate mit der VISA-Card - das kann auch ein Kaffee am Flughafen sein.

Auch der Österreichische Alpenverein bietet mit der Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten eine hervorragende Bergungs-Versicherung - allerdings mit großzügiger Obergrenze, zeitlicher Einschränkung (6 Wochen) und nur bis 6000m.

Aber wie Klaus schon richtig sagt: Unbedingt vorher informieren, denn es kann sich jeerzeit etwas ändern, außerdem kann in Deutschland durchaus etwas anderes gelten als in Österreich.

Liebe Grüße

Geri

JürgenR1
30.01.2008, 13:41
Hallo ,

nachdem es die Versicherung für 8,00 € über den Alpenverein nicht mehr gibt
war es für mich natürlich auch interessant wie ich mich in Zukunft versichern kann.
Ich habe bei Eurocard/Mastercard mal angerufen und dort wurde mir mitgeteilt ,
dass in meiner Goldkarte unabhängig von der Bezahlung der Reise mit Karte auch
Bergungskosten ,Transportkosten evtl. Rücktransport usw. abgedeckt sind .

LG
Petra

KatiM
30.01.2008, 17:50
hallo,

habe vorhin mit dem dav telefoniert. dort wurde mir gesagt, dass AMS zu bergnot zählt und somit versichert ist.

habe nämlich das problem, dass ich eine kv für 10 monate in asien brauche. die hallesche will für diesen zeitraum leider 600€.
bin daher am überlegen mitglied beim dav zu werden (somit wäre der bereich bergrettung abgedeckt) und zusätzlich eine normale auslands-kv für langzeitreisende abzuschliessen.

hat irgendwer erfahrung bzgl kv bei lanzeitreisen?

danke!

vg katrin

Klaus
30.01.2008, 18:53
Hallo Katrin

habe vorhin mit dem dav telefoniert. dort wurde mir gesagt, dass AMS zu bergnot zählt und somit versichert ist.


Lass Dir das besser schriftlich geben :up:

Ich hatte vor einiger Zeit bei der Elvia nachgefragt, das ist der Versicherungpartner des DAV, mit Bezug auf AMS, Antwort:
Versicherungsschutz besteht nur noch für unfallbedingte Verletzungen am Berg.

Da würde ich AMS nicht dazu rechnen, wenn doch so ist, um so besser :up:
Deswegen auch meine Aktivitäten für eine Zusatzversicherung, denn ich bin im DAV

Ich wünsch Dir dass Du die Versicherung sowieso nie brauchst!:)

Gruß

KatiM
30.01.2008, 19:08
ja, das hoffe ich auch :).

@klaus: weisst du noch den ansprechpartner bei der elvia?

Klaus
30.01.2008, 20:25
..hab Dir 'ne PM geschickt!
Gruß

KatiM
31.01.2008, 16:17
@ klaus: danke!

habe bereits anwort von der elvia erhalten:

"Im Rahmen des ASS sind Sie weltweit bei alpinen Aktivitäten versichert, so auch bei Erkrankungen, die während einer Bergtour auftreten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aufenthalten abseits der Berge (z.B. Stadt oder Meer) keinen Versicherungsschutz haben. "

bin also in der kombination dav-versicherung plus langzeit-auslandsreisekv bestens abgesichert.

Harp Booth
11.02.2008, 10:12
Hallo zusammen,

für alle, die noch eine Alternative suchen:

habe eien vergleichbare Anfrage wie die von Klaus an die HUK geschickt und folgende Antwort erhalten:

"Trekkingtouren sind vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Insofern besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit, deren Verschlechterung, akuter Folgen eines Unfalls sowie für schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland.

Des Weiteren besteht Versicherungsschutz für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren
Krankenrücktransport. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für den Transport ins nächst gelegene Krankenhaus zur erforderlichen Erstversorgung."

Kostet ebenfalls 8,00 €/Jahr.

Gruss Harald

tashii
18.02.2008, 21:51
Eurocard / Gold

hallo Petra,
seltsam, ich wollte über die Kreissparkasse eine Goldcard beantragen, darin enthalten ist die KV über die UKV. Dort habe ich direkt angefragt und die Auskunft bekommen, dass Bergungskosten nicht enthalten sind, das wäre Sache der Unfallversicherung. ???

Sollte man nochmals prüfen.
Liebe Grüßlevon Heidrun

tashii
18.02.2008, 21:53
Hallo Klaus,
sehr gut, dass Du dieses Thema aufgebracht hast.
Soweit wie Du denkt mancher nicht. Ixch möchte ja im Okt. nach Nepal und muss das auch noch gut prüfen.
Danke sehr
und eine gute Reise im März.
Liebe Grüße von Heidrun

Nemo
19.02.2008, 07:07
Ich finde es sehr wichtig, unabhängig vom Anbieter, sich die Bedingungen genau durchzulesen.
Bei mir ist z. Bsp. Bergung mit drin (Aufwendungen für die Suche, Rettung und Bergung) aber nur bis 2500Euro!
Da schmeißt kein Hubschrauberpilot auch nur die Rotoren für an...
Gleichzeitig steht aber, und das unbegrenzt, Aufwendungen für Transporte bei Unfall und Krankheit, ins nächste Krankenhaus oder zum Notarzt bzw. zur Notfallversorgung.
Wo aber genaul iegt in den Bergen die Grenze zwischen Transport und Rettung bzw. Bergung?
Ich warte noch auf die Antwort meiner Versicherung (Kombipaket von TK und Envivas für 7,80 Euronen im Jahr).

Sansara
19.02.2008, 19:34
Namaste,

bei unserer Suchaktion von Kristina in Namche Bazar war es so:

Flug, Porter und alle Kosten der Suchaktion muss man selbst tragen.

Die Versicherung, in diesem Fall die Hallesche, hat den Hubschrauber voll gezahlt (10.000 Euro).
Sofern man verletzt wird, und mit Hubschrauber gerettet wird, zahlt diese Versicherung (Bergrettung) den Flug nach Kathmandu ins Krankenhaus. Ist eine Behandlung im Ausland nicht möglich, zahlt sie darüber hinaus den Flug von Kathmandu nach Deutschland. Dann noch die Fahrt mit Krankenwagen vom Flughafen ins Krankenhaus.

So geschehen damals in Thailand.

Sansara

alter Link:
http://www.trekkingforum.com/forum/showthread.php?t=5424&page=3

Bjoerk
30.04.2009, 13:51
Hallo, ich hatte kurz vor meinem Annapurna-Trek im November besagte Versicherung bei der Hallischen online abgeschlossen und gleich nutzen müssen.

Kosten für eine Behandlung von Gardia in der Ciwic-Clinic (Sind die teuer!) wurden mir problemlos erstattet. Ich musste lediglich die Rechung und einen von mir in Deutsch geschriebenen Bericht einreichen.

Also Top, ein Euro Beitrag gezahlt für November, 150 Dollar wiederbekommen. :cool:

tremendopunto
30.04.2009, 15:20
Ich finde es sehr wichtig, unabhängig vom Anbieter, sich die Bedingungen genau durchzulesen.
Bei mir ist z. Bsp. Bergung mit drin (Aufwendungen für die Suche, Rettung und Bergung) aber nur bis 2500Euro!
Da schmeißt kein Hubschrauberpilot auch nur die Rotoren für an...
Gleichzeitig steht aber, und das unbegrenzt, Aufwendungen für Transporte bei Unfall und Krankheit, ins nächste Krankenhaus oder zum Notarzt bzw. zur Notfallversorgung.
Wo aber genaul iegt in den Bergen die Grenze zwischen Transport und Rettung bzw. Bergung?
Ich warte noch auf die Antwort meiner Versicherung (Kombipaket von TK und Envivas für 7,80 Euronen im Jahr).

Mir wurde das so erklärt, meine Versicherung versteht unter Bergung die Suche, also wenn man verschwunden ist, sich verlaufen hat, nicht mehr auftaucht, vermisst wird etc.
Diese Such- und Bergungskosten sind meistens limitiert (bei mir 10.000 EUR).

Aber wenn wenn man verletzt/krank ist (Beinbruch oder sonst was) und nicht mehr weiter kommt, dann fällt das alles unter die Rettungskosten und die müssten unbegrenzt abgedeckt sein - dies beinhaltet auch die Hubschrauberrettung bspws. um in ein Krankenhaus/zum Arzt gebracht werden zu können. Als Bsp. haben die von einem Skiunfall in den Bergen gesprochen der via Hubschrauber gerettet werden muss - auf meine explizite Nachfrage hin gilt dies aber ebenso für einen Beinbruch/Höhenkrankheit etc. auf einer Trekkingtour in den Bergen.

Gruß,
Chris

Hannes33
30.04.2009, 15:53
Mir wurde das so erklärt, meine Versicherung versteht unter Bergung die Suche, also wenn man verschwunden ist, sich verlaufen hat, nicht mehr auftaucht, vermisst wird etc.
Diese Such- und Bergungskosten sind meistens limitiert (bei mir 10.000 EUR).

Aber wenn wenn man verletzt/krank ist (Beinbruch oder sonst was) und nicht mehr weiter kommt, dann fällt das alles unter die Rettungskosten und die müssten unbegrenzt abgedeckt sein - dies beinhaltet auch die Hubschrauberrettung bspws. um in ein Krankenhaus/zum Arzt gebracht werden zu können. Als Bsp. haben die von einem Skiunfall in den Bergen gesprochen der via Hubschrauber gerettet werden muss - auf meine explizite Nachfrage hin gilt dies aber ebenso für einen Beinbruch/Höhenkrankheit etc. auf einer Trekkingtour in den Bergen.

Gruß,
Chris
Ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Bei der Mondial Assistance (Elvia) wird von "Such- und Bergungskosten" gesprochen, das beinhaltet auch z.B. die Hubschrauberbergung, diese Kosten sind aber mit € 10000,- begrenzt (In den AGB's der Versicherung steht explizit drinnen: "Such-, Bergungs-, und Rettungskosten)...
lg, Hannes.

Klaus
30.04.2009, 17:55
Es gibt noch ein wichtiges Detail das man geklärt haben sollte, speziell bei einer "Unfallversicherung" Hohenkrankheit ist kein Unfall!!! Kann aber kostenintensiv für den Rettungsflug sein, da kommt es dann aufs "Kleingedruckte" an!

Nur der Vollständigkeit halber weil oft Krankenversicherung und Unfallversicherung durcheinander gehen!

Gruß

Neuling
28.01.2010, 10:23
Hallo,

kennt jemand eine Auslandskrankenversicherung, über die eine eventuelle Bergrettung in unbegrenzter Höhe abgedeckt wird?

Die Hallesche KV hat mich informiert, dass ein Rücktransport ins nächstgelegene Krankenhaus zwar in unbegrenzter Höhe abgedeckt wird, allerdings nur dann, wenn man unter 5000m verunglückt bzw. krank wird.
Über 5000m besteht lt. Auskunft kein Versicherungsschutz!

Da ich bis zum Kala Pattar möchte, wäre ein Schutz über 5000m allerdings schon sinnvoll...

Was für eine Versicherung habt ihr denn?

Harp Booth
28.01.2010, 11:42
Hallo Neuling (teilst Du uns Deinen Vornamen mit?),

ich habe eine Auslandskrankenversicherung über die HUK und die Versicherung über die DAV Mitgliedschaft.

Auf Anfrage, ob Trekkingtouren mitversichert sind, da in den Versicherungsbedingungen (http://www.huk.de/-snm-0177507458-1254196452-00b7800013-0000023129-1264678063-enm-pdf/ma/MA118.pdf;jsessionid=00010DpmiBrwDk1HAPCPws9uzAS:1 2dk872qd) nichts explizit dazu steht, teilte man mir schriftlich mit:

Trekkingtouren sind vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Insofern besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit, deren Verschlechterung, akuter Folgen eines Unfalls sowie für schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland.

Des Weiteren besteht Versicherungsschutz für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für den Transport ins nächst gelegene Krankenhaus zur erforderlichen Erstversorgung.


Von einer Höhenbegrenzung ist da nicht die Rede. Ich würde da mal anfragen, wie das mit Besteigung des Kalar Patar ist. Gilt zwar als Trekkinggipfel...man sollte jedoch auschließen, daß Deine Unternehmung im Nachhinein als Expedition eingestuft wird und nicht als Trekkingtour.

Gruss Harald

Austriangirl
28.01.2010, 12:16
Namaste,

stimmt was Klaus schreibt. Sobald Du nicht mit der Karte zahlst, bist nicht versichert.

Sansara

Hallo Manfred,

stimmt jetzt nicht. Mein letzter Anruf diesbezüglich bei VISA - Wien ergab die Auskunft, dass Du die Karte in den letzten 2 Monaten mind. 1 x verwendet haben musst (= also, Shopping ist angesagt, meine Damen und Herren! ;o))))

siehe auch:
http://www.cardcomplete.com/karteninhaber/karten/privatkarten/leistungen-1/weltweiter-versicherungsschutz

Über 5000m besteht lt. Auskunft kein Versicherungsschutz!

Da ich bis zum Kala Pattar möchte, wäre ein Schutz über 5000m allerdings schon sinnvoll...Entschuldigung, aber was ist denn das für ein versicherungstechnischer ¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#?
Also: wenn ich irgendwo um Gorakshep herumwandere und mir den Haxn verstauche zahlt die Versicherung nix, wenn ich aber am Grossglockner abstürze, zahlt sie schon???
Was hat die Seehöhe damit zu tun ????

Ich habe eine Unfallversicherung bei der Generali - die deckt alles ab bis Expeditionen im V. Grad (Weiss allerdings nicht, welche Skalen sie hier heranziehen - ich schreib der Versicherung vorher ein Mail - schreib Ihnen die Route auf - und hole mir das Ok schriftlich, dann sollen sie mal im Falle d. Falles versuchen, sich aus der Bredouille zu reden!)


GLG, Carmen

OT:
Ach ja, da fällt mir noch etwas zur Stornokostenversicherung der Visacard ein: Ich buche ja immer extra den Flug und extra das Trekking. Die Statuten der Versicherung besagen aber, dass nur für eine PAUSCHALreise die Stornoversicherung haftet. Einige Anrufe später wurde mir dann letztendlich die Auskunft erteilt, dass im Falle von Nichtantreten der Reise (aber nur bei zwingenden Gründen.......Krankheit/Unfall........) nur ENTWEDER das Flugticket ODER die Kosten für die Agentur refundiert werden ( -10 % Selbstbehalt, wenn ich mich jetzt richtig erinnere!) :down:

tashii
28.01.2010, 19:06
Namaste,
komisch, die Hallesche hat mir auf meine Anfrage am 29.9.09 mitgeteilt,
dass VS besteht bis 4000- 5500 m
es war Frau Kellner xxxxxxxx

wann willst du denn los?


liebe Grüße tashii

Sansara
28.01.2010, 22:53
Namaste,
@Austriangirl
schau mal aufs Datum, da sind schon ein paar Jahre ins Land gezogen, wo sich schon vieles geändert hat.
@Harp
war das das nicht vorschnell, dass diese Notrufnummer gelöscht wurde, auch wenn dies nicht 100% mit den Regeln konform ist? Unter dieser Nummer bekommt man nicht nur Beratung sondern muss dort aus dem Ausland anrufen.

Hier die Notrufnummer:
http://www.hallesche.de/h_index/h_ko_adressen.htm

Die in meinem Posting vor 2 Jahren genannte Nummer stimmt übrigens nicht mehr. Wenn man dort anruft nimmt niemand mehr ab und die damalige Bearbeiterin arbeitet nicht mehr in Stuttgart.

Sansara

Harp Booth
29.01.2010, 06:59
Hallo Manfred,

OT aber bezüglich Deiner Anmerkung sicherlich wichtig!

Natürlich sind manche Nummern für einen weiten Userkreis sehr sinnvoll und nützlich!
Darüber brauchst Du mit mir gar nicht zu diskutieren, da teile ich Deine Meinung.

Hier geht es jedoch nicht um gute oder schlechte Absichten, sondern darum, den Betreiber des Forums als Verantwortlichen vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen zu schützen!

Das posten von Telefonnummern ist nun mal aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Abmahnungen sind schnell geschrieben und recht teuer. Unser Admin kann davon aus leidlicher Erfahrung berichten und hat bereits "Lehrgeld" bezahlt.

Ich bitte daher um Verständnis, wenn einige in den Augen der User vielleicht schikanöse Regeln konsequent umgesetzt werden.

Den Link zur entsprechenden Information zu posten ist der sinnvollste Weg! Danke dafür! :up:

Gruss Harald

MarcusW
29.01.2010, 08:09
Mein letzter Anruf diesbezüglich bei VISA - Wien ergab die Auskunft, dass Du die Karte in den letzten 2 Monaten mind. 1 x verwendet haben musst (= also, Shopping ist angesagt, meine Damen und Herren! ;o))))

siehe auch:
http://www.cardcomplete.com/karteninhaber/karten/privatkarten/leistungen-1/weltweiter-versicherungsschutz


ACHTUNG: Diese Versicherung besteht nur bei einer Kreditkarte von VISA-Österreich!
Die Versicherungsleistung selbst wird von der Wiener Städtischen Versicherung erbracht.

Der Leistungsumfang ist durchaus beachtlich: Von der Wiener Städtischen wurde mir im Sommer 2009 erläutert, dass es weder eine "Höheneinschränkung" gibt noch einen Ausschluss im Fall der Teilnahme an einer "Expedition".

LG,
M

Austriangirl
29.01.2010, 08:27
ACHTUNG: Diese Versicherung besteht nur bei einer Kreditkarte von VISA-Österreich!
Die Versicherungsleistung selbst wird von der Wiener Städtischen Versicherung erbracht.

Der Leistungsumfang ist durchaus beachtlich: Von der Wiener Städtischen wurde mir im Sommer 2009 erläutert, dass es weder eine "Höheneinschränkung" gibt noch einen Ausschluss im Fall der Teilnahme an einer "Expedition".

LG,
M

Hallo Marcus!

Eben deswegen habe ich auch Visa - WIEN geschrieben.......
Andere Länder - Andere Versicherungsbedingungen!!!
GLG, Carmen

Austriangirl
29.01.2010, 08:31
Namaste,
@Austriangirl
schau mal aufs Datum, da sind schon ein paar Jahre ins Land gezogen, wo sich schon vieles geändert hat.

Sansara

Hallo Manfred,

ich freu mich natürlich wahnsinnig, wenn Du meinen Artikel genau durchgelesen hast.
Nur, die im Post einkopierten Versicherungsbedingungen stammten nicht aus einem uralt Dokument von mir, sondern von der aktuellen Homepage von Visa.
Dass sich Versicherungsbedingungen nicht jährlich aktualisieren, ist mir nichts Neues, aber Dir wahrscheinlich auch nicht ? ;);)

GLG, Carmen