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Vollständige Version anzeigen : ein Artikel voller Halbwahrheiten


Andreas
16.08.2004, 06:46
Hallo,

Heute morgen habe ich einen Artikel gelesen, der nur so strotzt von Unwahrheiten, Halbwahrheiten und offensichtlichen Sensationsjournalismus, dass einem das anfängliche Lachen im Hals stecken bleibt und Ärger Platz macht:

http://magazin.fernweh.com/static/himalaya.php3

Das ich nicht weiß, ob der Artikel länger stehen bleibt, hier der Volltext:

Zitat am 3. Sept. gelöscht, wie weiter unten ausgeführt!
Himalaya

Zu Fuß nach Tibet

[...]

Thomas Hirschbiegel

:( :confused: :mad:

Also, die 17 Stunden Bus-Tortur ist ja schon heillos übertrieben. Aber noch möglich, dass es ausnahmsweise so lange dauern kann.

Im Absatz »Schutzlos dem scharfen Wind ausgeliefert« meint man noch; wow, wie mag er wohl marschiert sein? Hinauf ins Rolwaling und illegal über die Grenze. Doch nein, weiter unten liest man, dass er Lukla erreicht. Es liest sich so, als wäre er bei -40° weglos dorthin gelangt, und nicht entlang einer der meistbegangenen Routen in Nepal. Dann klettert er auf den 5000 m hohen Pumori (so ein ¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#!).

Ein vereister Pass auf allen Vieren? der Cho La? wahrscheinlich. Aber den möchte ich sehen, der von dort ALLE 8000er Nepal sehen kann! Dann Gokyo: ein Baracke? Wo sind denn all die gut ausgebauten Lodges hin?

»Über einen vergessenen Handelspfad gelangt der Abenteurer unerkannt auf die tibetanische Hochebene und trifft schon bald auf ein Kloster.«
der Nangpa La? Mag sein.
»Auf der Ladefläche eines Lasters versteckt, geht es zurück über die Grenze nach Nepal.« Das schau ich mir an! Weil ja die Laster so ohne weiteres über die Grenze fahren und nicht jedes Gepäcksstück umgeladen werden muss.

Andreas

Guest
16.08.2004, 08:59
Selten so gelacht,

der Artikelschreiber war mit Sicherheit noch nie im Everestgebiet gewesen ;) oder er war von der Höhenkrankheit so benebelt, dass er seither alles durcheinanderbringt.
Ich vermute dass das Foto übrigens vom Kloster Tengboche ist, hat jemand eine bessere Idee?

Mich würde aber interessieren, ob die Straße zwischen Tibet und Nepal beim Kodari mittlerweile durchgängig befahrbar ist (versteckt unter einem Lastwagenplane...)
Denn wir mussten damals ca 3-5 km bis zur Grenze laufen, wiel sie durch Erdrutsche unterbrochen war, und ich weiß dass dies noch in vielen anderen Jahren so gewesen ist.

gruß Andrées

Guest
17.08.2004, 21:07
Das scheint wohl eher der missglückte Versuch zu sein, sich über den Trekking-Tourismus lustig zu machen. Das kann niemand ernst gemeint haben.

http://www.news4press.net/presse/10395108002644.php3

Gruss
Joachim

Andreas
18.08.2004, 05:18
Ich fürchte fast, es ist KEIN ironischer Artikel, weil der Bericht auf einer 'normalen' Reiseberichtseite eingebettet ist und es keinen Hinweis darauf gibt, dass die anderen Reiseberichte nicht ernst zu nehmen seien...

Andreas

Klaus
18.08.2004, 20:19
Habe mal unter "Konakte" auf dieser bewussten Seite eine Meinungsäusserung ;D zu diesem ¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*# hinterlassen. Bin gespannt ob eine Reaktion kommt!

Gruß Klaus

Lupo
19.08.2004, 06:49
Hallo Klaus,

hab ich auch schon gemacht, bisher aber keine reaktion. hoffentlich bekommt der autor des artikels wenigstens eine über die rübe und es wird ihm die lizenz zum schreiben entzogen !

greets, Lupo

thanatos
19.08.2004, 08:44
Erinnert mich irgendwie an die Cho Oyu-
Besteigungslügen eines gewissen Deutsch-Persers
(Mischa S. ).

Der Bericht ist absolut lächerlich und unglaubwürdig. :o

Hakku
19.08.2004, 23:02
Also, ob Thomas Hirschbiegel jemals im Khumbu war, wage auch ich zu bezweifeln.
Hoffe, dass es auch noch aktuelle Berichte über diese Region gibt.

Hakku

Guest
21.08.2004, 20:10
Ich hatte Fernweh auf den lächerlichen Artikel aufmerksam gemacht und folgende antwort bekommen:
"Hallo,
nun, wir waren selber leider noch nicht in Nepal und müssen daher bestimmte Reisestories "einkaufen".
Nachdem dieser Artikel wohl nichts taugt, haben wir diesen im Magazin
gesperrt. Danke für Ihre
Kritik!
Mit freundlichen Grüßen

Markus Gerber
www.fernweh.com"

mittlerweile ist er dort auch nicht mehr abrufbar.
Der Artikel wurde von www.xxl-news.de verbreitet. Da sitzt als einer der Geschäftsführer der Großfabulierer Thomas Hirschbiegel, welcher mit einem Herrn Augustin eine Firma für Software und Content hat.
So wie es sich mir darstellt, hat der Fotograf ? ??? Herr Nees ??? (man glaubt ja bald gar nichts mehr) die klassische Khumbu tour über Tengboche (1.Foto) zum Chukung ri (2. Foto) bis ohne Gepäck zum Kalar Patar (3. foto) gemacht. Und mit denen hat den Herr Hirschbiegel, der selber nie in dieser Gegend gewesen sein kann einen reißerischen Artikel voller Drama und Leidenschaft erfunden, der tatsächlich hinten und vorne nicht stimmt.
Erschreckend finde ich hauptsächlich, dass Hirschbiegel und Augustin sich rühmen, auch für den Stern zu schreiben ???. Denen hätte eigentlich so ein substanzloses Gebahren auffallen müssen.
Gruß Andrées

Ps: Noch immer würde mich brennend interessieren ob die Straße zwischen zangmou und Kodari an der nepalesischen/Tibetischen Grenze wieder durchgehend befahren werden kann!

LC8
23.08.2004, 19:54
Nicht aufregen, nur schmunzeln.
Scharlatane gibt es überall, der Artikel ist bestenfalls für die B...-Zeitung gut.
Reine Selbstdarstellung......
aber gelacht habe ich auch.


Thomas

Andreas
27.08.2004, 13:42
Hallo,

Ich habe heute den folgenden Brief von der Agentur des Autors (www.ha-net.de) erhalten und stelle hier den Scan dieses Briefes online. Im nächsten Beitrag möchte ich dann gerne ein paar Worte dazu verlieren.

Seite 1:
../../upload/H_und_A_Seite1.jpg

Seite 2:
../../upload/H_und_A_Seite2.jpg

Andreas

Andreas
27.08.2004, 13:43
Nun meine Überlegungen dazu: Ich möchte natürlich diesen Betrag nicht zahlen, weil ich ihn mir gar nicht richtig leisten kann!

1) Ist jemand von euch zufällig Rechtsanwalt und kann ein paar Worte dazu verlieren?

2) Ist jemand oder kennt jemand einen Journalisten, der bestätigen kann, was in dem Brief steht?

3) Wenn man den Beitrag von Andrees liest, haben die Leute von Fernweh.com (Markus Gerber) diesen Artikel eingekauft (ob zu dem Preis von 16 Cent pro Zeichen?). Ich habe den Artikel von Fernweh.com entnommen und nicht von ha-net.de oder anderen Seiten des Herrn Hirschbiegel. Wäre dann nicht eigentlich Herr Gerber berechtigt gewesen, mir einen solchen Brief zu senden? Auf der Fernweh-Seite stand nur der Autor und es war nicht ersichtlich, dass eine Mediengesellschaft dahinter stand.

4) Ich habe einmal gelesen, dass man sehr wohl Artikel im Wortlaut zitieren darf, wenn man damit keine kommerziellen Interessen hat und den Autor anführt, was ich ja getan habe, wie oben ersichtlich ist.

Irgendwie bin ich total vor den Kopf gestoßen!

Ich habe das Gefühl, dass man bei ha-net.de (Herr Hirschbiegel) einfach verärgert ist, dass Fernweh.com den Artikel aus dem Netz genommen hat (vielleicht einen Auftrag verloren hat) und sich nun bei mir auf diese Weise »rächen« möchte?

etwas ratlos,

Andreas

Klaus
27.08.2004, 20:49
Hallo Andreas,
das ist ja ein Hammer !

Bin leider kein Jurist, drück Dir aber alle Daumen dass diese unmögliche Forderung ausgeht wie das berühmte "Hornberger Schießen"

Schreib Dir separat noch ein paar Zeilen mit einem Hinweis!

Toi Toi Toi !

Klaus

Ergänzung:
Hab mal bei google ¤*#Urheberrecht +Internet eingegeben

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/1997/78.htm

Guest
28.08.2004, 09:12
Hallo Andreas,

ich habe einen Link auf diesen Faden mal in die Newsgroups de.soc.recht.marken+urheber und de.soc.recht.misc gepostet. Vielleicht sagen die Juristen dort mal einen Satz dazu.

¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#¤*#sache das!

CU Matze

Guest
28.08.2004, 09:34
Hallo Andreas,

lies mal das Folgende. Dir ging es doch darum den
Inhalt zu erläutern, oder? Und du hast das Zitat
kenntlich gemacht. Nach meinen kurzen Recherchen
heute morgen ist es auf jeden Fall nicht unstrittig und
sehr interpretierbar, ob Du nun ein Urheberrecht
verletzt hast.

Kopf hoch die wollen Dich wohl nur ärgern. Ich glaube nicht, das die wegen 1500 Euro Krieg anfangen.

Nochwas, Du wohnst in Österreich, oder? Also wirst
Du nach Ö-Recht behandelt. Gibt es ein AT-UrhG?

CU Matze


UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz

Erster Teil - Urheberrecht

§ 51 - Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Navyo
28.08.2004, 13:02
Auch meine Solidarität mit Andreas.

Der Mann wird sich aber einiges Schwer tun,solche Forderungen.

Navyo

Guest
28.08.2004, 19:37
Hallo Herr Pflügler,

ich bin nun doch schon seit einigen Jahren Bildjournalist und maße mir jetzt einfach mal an, einige Zeilen dazu zu schreiben.

Zum Urheberrecht ...
Generell besitzt der Schreiber neben dem Urheberrecht auch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Verwertungsrecht. Das bedeutet, nur er darf bestimmen WER den Text veröffentlichen darf und wo der Text veröffentlicht wird.

Für die Veröffentlichung ist in der Regel ein Honorar fällig, das vom Journalisten oder dessen Agentur festgelegt und ¤*#in Rechnung gestellt wird.

Nun muss man doch normalerweise mit gesundem Menschen zu dem Ergebnis kommen, dass diese Veröffentlichung in Ihren Board nicht rechtens ist.

Der Verstoß gegen das Briefgeheimnis in Form der ganz sicher unerlaubten Veröffentlichung der Rechnung ist ein zusätzlicher Versoß gegen geltendes Recht.

Wie hat ein ein Kollege vor kurzem in einem anderen Forum gepostet?

"... ich halte es für nötig, dass die junge Computergeneration zwei „Dinge“ lernt:

1. Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen
2. Geistiges und künstlerisches Eigentum muss geschützt bleiben"

Die Rechnungshöhe ist aus meiner Sicht durchaus vertretbar und in dieser Höhe von unserem Berufsverband empfohlen.

Ich hoffe, dass Sie sich durch Bezahlung der Rechnung vor weiteren Unannehmlichkeiten schützen. Da ich diese Fälle selbst im Bildbereich immer wieder vor Gericht durchfechte, spreche ich da durchaus aus Erfahrung.

In diesem Sinne,

Gruß,

Sascha Baumann

wetterfest
28.08.2004, 20:01
hallo andreas,

oh was ein mist, habe jetzt erst diesen ganzen ärger gelesen und wahrgenommen.

leider bin ich kein jurist, hatte aber schonmal über berufskollegen von einem ähnlichen fall gehört.
es gibt da glaube ich viel interprätationsspielräume und die rechtslage ist da meist nicht so eindeutig glasklar wie es der verfasser der rechnung schreibt. im ungünstigsten fall laufen diese dinge dann meist auf einen vergleich hinaus, hierbei denke ich ist wichtig für dich das dieses board kein kommerzielles ist, das hier keinerlei werbung stattfindet, keinerlei finanzielle interessen gewahrt werden.
dennoch denke ich wirst du ohne einen echten juristischen beistand nicht gut aus der sache rauskommen können, ich denke da muß ein fachmann ran und dann kann es vielleicht ganz gut ausgehen.
ich finde es wichtig das wir das ergebnis dieses rechtsstreit erfahren um ggf. solidarisch sein zu können.
viel glück
helmut

thanatos
29.08.2004, 09:34
[quote author=Sascha Baumann link=board=westnepal&num=1092635193&start=15#16 date=08/28/04 um 20:37:41]
Hallo Herr Pflügler,

ich bin nun doch schon seit einigen Jahren Bildjournalist und maße mir jetzt einfach mal an, einige Zeilen dazu zu schreiben.

Zum Urheberrecht ...
Generell besitzt der Schreiber neben dem Urheberrecht auch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Verwertungsrecht. Das bedeutet, nur er darf bestimmen WER den Text veröffentlichen darf und wo der Text veröffentlicht wird.
============
Jetzt kommen sogar solche Trolle hier ins Forum >:( .
Ich find es absolut lächerlich ein Verlag auf den Thread
von Andreas reagiert. Ich werde morgen ein Protestschreiben an den Verlag schreiben. Die Kritik an
diesen Bericht war absolut gerechtfertigt. Was mich nur
wundert ist , daß das Schadenersatzschreiben nicht von
einem Rechtsanwalt kam. Wenn die H& A Medien GmbH
einen solchen Bericht veröffentlicht, kann man das
Magazin Fernweh nicht als seriös bezeichnen.Der Andreas hat meine Unterstützung ! Viel Erfolg !

Susanne
29.08.2004, 10:47
1) Ist jemand von euch zufällig Rechtsanwalt und kann ein paar Worte dazu verlieren?


hallo andreas, hallo forum,

ich habe schon länger kaum mehr geschrieben, aber lese immer fleissig mit. das forum hat mir im winter bei meiner geplanten nepalreise sehr geholfen (auch wenn dann nichts daraus geworden ist) und finde, es gibt kaum ein so seriöses und interessantes diskussionsforum im netz, wie dieses hier.

mein bruder ist rechtsanwalt in graz, österreich und ich habe ihn gebeten, sich den beitrag hier durchzulesen und mir kurz seine meinung dazu zu sagen.

1) also, es scheint so, als ob möglicherweise eine urheberrechtsverletzung vorläge, allerdings ist dies sehr wohl zu hinterfragen:
Nutzungsbestimmungen auf fernweh.com:
Urheberrecht
Die Veröffentlichungen auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Verfassers. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
as ist also tatsächlich gestattet, kopien für den nicht kommerziellen gebrauch zu verwenden. und daß trekkingforum.com eine absolut nicht kommerzielle seite ist, steht außer frage. außerdem wurde sehr wohl darauf verwiesen, wo der inhalt entnommen wurde (fernweh.com) und wer den artikel geschrieben hat (Hirschbiegel). es handelte sich also um die grundlage einer diskussion über den wahrheitsgehalt des artikels resp. der seriosität des autors.

2) es sei übrigens usus, zuerst in einem brief oder einem email auf die mögliche urheberrechtsverletzung hinzuweisen und zu bitten, den text unverzüglich zu entfernen. erst wenn dies nicht geschähe, würde eine gebührennote gestellt. es zeugt also nicht von gutem ton, gleich schweres geschütz aufzufahren. da der artikel offensichtlich inhaltlich falsch und unwahr ist (was mein bruder allerdings nicht überprüfen kann), scheint es sich bei der aktion also um verletzten stolz zu handeln. stattdessen hätte der autor hier mit diskutieren sollen, um seinen artikel zu verteidigen resp. zu belegen. seriöse autoren hätten keine scheu, kontroversielle meinungen über ihre artikel öffentlich zu diskutieren.

3) der angegebene preis von 16 cent pro zeichen sei total überzogen, noch dazu, wenn der inhalt offensichtlich unrichtig sei.

4) eine anmerkung zu dem beitrag von sascha baumann: es handelt sich nicht um einen brief in eigentlichen sinne, sondern um eine rechnung, gebührennote, dessen kostenaufstellung eine begründung vorausgeht. ist sogar als Rechnung betitelt.

5) seiner meinung nach sollte auch fernweh.com geraten werden, eine schadensatzforderung an ha-net.de zu stellen, da fernweh.com in gutem glauben einen artikel angekauft hat, der offensichtlich nicht der wahrheit entspricht und so dem ruf und der seriosität von fernweh.com geschadet wird.

ich hoffe, ich konnte dich dadurch etwas ermutigen.
beste grüße,
:-* Susanne

PS: wenn alle stricke reißen, beteilige ich mich an den kosten. ehrensache!

PPS: habe gerade ergoogelt, dass dieser artikel auch auf yahoo.de zu lesen ist:
http://de.travel.yahoo.com/011123/9/7q1q.html
man müsste die mal auf den sachverhalt aufmerksam machen.

ThomasFFM
29.08.2004, 11:23
Hallo!

Auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen, möchte ich ein wenig zur Besonnenheit mahnen.

Es ist offensichtlich, dass der Verfasser der Rechnung und Sascha Baumann auf derselben Seite stehen, womit Herrn Baumanns Brief natürlich eher als subjektives Vertreten persönlicher Interessen als als objektives Statement anzusehen ist; vielleicht sind die beiden Postings abgesprochen, aber das ist unerheblich. Fakt ist, dass die Gegenseite bereit ist, mit härtesten Bandagen zu kämpfen. Insofern möchte ich davor warnen, dass andere Poster ihrem Unmut gar zu heftig Luft machen ("Trolle"), um weitere juristische Verwicklungen zu vermeiden - auch wenn die Bezeichnung "Troll" in meinen Augen noch keine Beleidigung darstellt. Andererseits: Wenn die Gegenseite mit Bluff operieren sollte, was ich als Nicht-Jurist nicht endgültig beurteilen kann, ist in solchen Dingen Vorsicht angezeigt. Überdies geht es hier um eine juristische Frage, und mit gar zu großer Emotionalität tut man Andreas keinen Gefallen, sondern nur mit einer sachlichen Vertretung bzw. Unterstützung seiner Interessen.

Da gefällt mir die Stellungnahme des Rechtsanwalts aus Graz schon besser. Inwieweit Formulierungen wie "verletzter Stolz" oder "guter Ton" justiziabel sind, erscheint mir fraglich; wenn ein Jurist gar zu sehr solche Formulierungen gebraucht, zeigt er u. U., dass er nichts Justiziables hat. Glücklicherweise treten diese Begriffe hier nur am Rand auf.

Wie dem auch sei: Gegen eine Partei, die bereit ist, mit härtesten Bandagen zu kämpfen, wird Andreas einen sehr guten (!) juristischen Beistand, sehr viel Besonnenheit und einen sehr, sehr langen Atem brauchen. All dies wünsche ich Dir, Andreas, von Herzen.

Gruß
ThomasFFM

mibu
29.08.2004, 11:37
Als Ergänzung zu dem Posting mit der Einschätung des Rechtsanwalts noch meine laienhafte Meinung: Die Rechnung ist in zweifacher Hinsicht falsch:

Die einfache Vergütung für die Zweitnutzung beträgt pro Zeichen nicht 16 Cent, sondern 1,6 Cent, bei einem Zugriffsvolumen von unter 50.000 sogar nur 1,2 Cent. ¤*#Das mach bei 4175 Zeichen nicht 668 Euro, sondern nur rund 50,1 Euro netto.

Eine Veröffentlichung ohne Nennung von Quelle und Autor liegt nicht vor, womit dieser Tatbestand entfällt.

Der Berechnung des Verletzerzuschlags für die ungenehmigte Veröffentlichung steht im übrigen nicht dem Verletzten, sondern nur den entsprechend engagierten Verwertungsgesellschaften zu. Im Zuge einer Textkritik kann es allerding niemals darum gehen, ob man dafür die Erlaubnis des Autors hat, womit dieser Tatbestand entfällt.

Damit reduziert sich die gerundete Rechnung von 1550 Euro auf 58 Euro für die einfache "Nutzung". Das hört sich schon anders an.

Das Vollquote hat zwar seinen Grund, für die Textkritik hätte ich es aber in mehrere Zitate aufgeteilt, womit meiner Meinung nach der Vorwurf der "Nutzung" entfallen würde.

mfg, michael

Susanne
29.08.2004, 13:35
@ ThomasFFM: ich muss noch zu meinem Posting anmerken, dass mein bruder gerade im stress war, weil er morgen auf urlaub fährt und mir nur telefonisch seine meinung durchgegeben hat. dashalb auch keine rechtsberatung meiner- oder seinerseits. kann schon sein, dass ich meine meinung und seine aussagen etwas vermischt habe. das mit dem verletzten stolz war eher meine frage; habe ich ihm sozusagen in den mund gelegt: ob er das auch glaube oder so...

Susanne

ThomasFFM
29.08.2004, 13:51
Hallo!

Michael hat in einem wichtigen Punkt tatsächlich Recht, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Wenn ich - was ich einige Male getan habe - in einer Zeitschrift einen Artikel veröffentliche, verkaufe ich ihn damit der Redaktion bzw. der Zeitschrift. Sollte ich ihn später in einem anderen Magazin wortwörtlich veröffentlichen, dann würde ich mich prinzipiell strafbar machen, weil ich das Eigentumsrecht der Redaktion nicht beachtet hätte - oder so ähnlich, ich bin kein Jurist.

Wenn das in diesem Fall auch so ist, wäre tatsächlich anzuzweifeln, ob Thomas Hirschbiegel überhaupt klageberechtigt wäre. Von der Höhe der Rechnung ganz abgesehen.

Susanne, es ist absolut verständlich, dass Du evtl. Deine eigene Meinung mit der Deines Bruders vermischt hast. Ich habe aber mal vor einigen Jahren einen Brief eines Juristen gelesen, dessen Argumentation sich auf Formulierungen wie "Es erscheint sinnvoll..." stützte - und daraus ging eben hervor, dass er "nichts hatte" - nämlich nichts juristisch Verwertbares. So war mein Posting gemeint.

Zudem wollte ich eine alte Erfahrung aus vielen Jahren Turnierschach ausdrücken: Beim Schach darf man, ganz egal, was kommt, eines nicht tun: den Kopf verlieren. Wer aufhört, kühlen Kopf zu bewahren, die jeweilige Situation sachlich zu analysieren und daraus seine Schlüsse zu ziehen, Pläne zu entwickeln usw., hat die Partie praktisch verloren.

Gruß
ThomasFFM

Gruß
ThomasFFM

mibu
29.08.2004, 14:53
Sorry, Thomas, aber das mit der Mehrfachveröffentlichung stimmt so nicht. Normalerweise erkauft sich die Redaktion immer nur das Recht zur Publikation in einem bestimmten Umfang in einem bestimmten Medium.

Der Urheber ist erst mal der Autor und er behält seine Rechte. Nur wenn er sein Werk ¤*#in einem Exklusivvertrag an eine Redaktion verkauft, so gibt er die Rechte für eine eigene Veröffentlichung an anderer Stelle auf - zumeist auch nur für eine bestimmte Zeit. Ein Anspruch auf entsprechende Vergütung bei wiederholter Veröffentlichung durch die Redaktion oder bei Publikation in einem weiteren Medium besteht weiterhin.

Inwieweit dann die Redaktion von Fernweh eine private Weiterverwendung gestatten kann ist mir dabei auch nicht klar.

Auf jeden Fall ist in diesem Thread der Knackpunkt die Unterscheidung zwischen einer "Nutzung" - z.B. in einem Online-Magazin mit Reisereportagen, und einem "Zitat" im Umfeld einer Textkritik.

mfg
michael

Guest
29.08.2004, 17:15
Hallo Boardgemeinde,

ich wollte nur kurz darauf hinweisen, dass sich in der Newsgroup de.soc.recht.marken&urheber schon eine sehr kontroverse Diskussion entsponnen hat, die unter dem Thread "Zitieren eines Artikels im Internet kostenpflichtig?" zu finden ist. Einige sehr interessante Hinweise enthält, aber ansonsten (wie nicht anders zu erwarten) nach dem Motto "zwei Juristen -> 10 Meinungen" verläuft.

Zum Beitrag von Bild-Sascha: Na ja, lassen wir das. Wer sich bei sowas Simplem wie dem Briefgeheimnis schon zu solchen Äußerungen versteigt, der sollte sich beim wesentlich komplexeren Urheberrecht etwas bedeckter halten. Dieser letzte Satz stellt übrigens eine Meinungsäußerung dar, die vom Grundgesetz gedeckt ist, also straf- und zivilrechtlich nicht relevant ist. Verklagt mich ruhig, ich hab ne Rechtsschutzversicherung.

Ansonsten finde ich es klasse, dass Andreas so viel Unterstützung enthält, besonderen Dank an Susanne.

Andreas, ich habe auch schon mit einem Juristen gesprochen, ich schreibe Dir die Tage eine Email. Die Bande scheint ja offensichtlich hier mitzulesen, und die brauchen die Tips ja nicht unbedingt mitzukriegen.

CU Matze

Karin_S
30.08.2004, 07:22
Hallo,

nee, nicht wahr, oder?

Ich hoffe, Andreas, dass Du einen guten Anwalt findest, so was kann nicht wahr sein.

Was das mit dem Briefgeheimnis angeht:
Das ist nach meinem Wissen ein Recht des Empfängers und wenn der es uns es privat zur Kenntnis gibt, darf er das durchaus tun...

Gruß
Karin

Andreas
30.08.2004, 07:25
Liebe Freunde,

Aus technischen Gründen konnte ich übers Wochenende nicht online gehen und brannte schon darauf, heute ins Büro zu kommen. Aber die offline-Zeit hatte auch etwas Gutes. Ich konnte so etwas Abstand gewinnen und die Zeit mit meinen Kindern genießen. :D

Ich bin überwältigt über all die Hilfe und Solidaritätskundgebungen, die ihr mir in den Postings, per eMail und als Kurzmitteilung angedeihen ließet. Herzlichen Dank euch allen!

Ich habe jetzt jeden Beitrag genau gelesen und auch selbst noch ein wenig recherchiert. Und langsam glaube ich auch zu wissen, wie ich weiter vorgehen möchte. Ich selbst bin weder geschult in harten Konflikten, noch bin ich der Typ dazu. Ich hoffe aber, dass sich durch ein sensibles Vorgehen und einen höflich formulierten Brief alles geradebiegen lassen wird. Meinen kurzen Trekking-Urlaub, den ich am kommenden Samstag in Schottland antreten wollte, kann ich aber wohl vergessen. Jetzt hat erstmal diese Angelegenheit Vorrang.

Andreas

Andreas
30.08.2004, 17:25
Ich habe nun lange an einer Antwort herumgefeilt und den Antwortbrief per Post und eMail versandt.
Hoffe sehr, dass sich die Angelegenheit gütlich regeln lässt und warte nun auf Antwort von ha-net.de

Grüße,
Andreas

Hakku
30.08.2004, 22:02
Hallo Andreas,
auch meine vollste Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mich beschäftigt eine Frage:
Wie hätte Herr Hirschbiegel reagiert, wenn man ihn gelobt hätte für seinen Bericht?

Hakku

phacops
02.09.2004, 19:05
Lese den thread auch jetzt erst - das ist ja echt ein Ding!!

Andreas: Durchatmen und kühles Blut bewahren. Das wird nicht so schlimm werden!!
Meine Solidarität hast du selbverständlich auch!!

phacops

PS: PM geht heute oder morgen raus...

Andreas
03.09.2004, 16:49
Ich habe gestern auf meinen Brief / Mail Antwort erhalten: nur kurz: auf meine Argumente wurde nicht eingegangen, man hält an den Forderungen fest...

Also, ab in die 'nächste Runde',
Andreas

PS: Ich habe heute den Artikel gelöscht.

Guest
03.09.2004, 19:59
Wer diesen Artikel lesen will, der kann es noch bei yahoo tun: auch diese haben ihn leider eingekauft:

http://de.travel.yahoo.com/011123/9/7q1q.html

So werdet ihr alle verstehen, warum sich Andreas darüber geärgert hat.

Andreas, ich wünsch dir alles Gute
Andrées

Hakku
06.09.2004, 22:20
Posting nur, damit das Ganze nicht in Vergessenheit gerät. :P

Hakku

Andreas
08.09.2004, 08:47
Hallo Freunde,

Nachdem ich gestern ein zweites Mail an Herrn Augustin geschickt hatte, in dem ich weitere Argumente zu meinen Gunsten anführte, wollte ich euch nur auf dem Laufenden halten.

Unter anderem habe ich geschrieben, dass nach dem §51 des Urheberrechtsgesetzes es sehr wohl möglich sei, in einem Werk von geringem Umfang, wie im vorliegenden Fall, auch ein Vollzitat gelten lassen kann. Das Zitat diente nämlich hier der Sicherung der Kritik und ist nicht ein schlecht bemäntelter Versuch der Erzeugung von Inhalten in einem eigenen, umfangreichen Sprachwerk. Insofern sei die Veröffentlichung auch als Vollzitat vom §51 UrhG. abgedeckt und es könnten keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Ich bin dabei u.a. der Argumentation von Mibu gefolgt (Danke!).

Kurz darauf erhielt ich Antwort, dass man an einem Vergleich interessiert sei und sich mit der Hälfte des Betrags, also 668.- zzgl. MwSt. begnügen würde.

Ich wollte euch mit diesem Beitrag nur auf dem Laufenden halten, nachdem Hakku schon gepostet hat, damit der Thread 'oben' bleibt.

Beste Grüße,
Andreas

PS: 668 Euro sind etwa die Flugkosten für meine geplante, nächste Nepalreise im Frühjahr 2005 :P

Guest
08.09.2004, 09:02
:D Na das ist ja ein erster Schritt... Hallo Andreas,

ich komme erst heute dazu hier was reinzuschreiben.
Ich bin selbst seit längerem in einem Versicherungsrechtsstreit, wo mir die Richterin sagte: " Sie haben Recht, aber ich darf Ihnen kein Recht geben..... ." Da wurde eine Verfahrensrichtlinie verletzt.

Mein Tipp: Da es bei solch einer kleinen Summe für beide Seiten teurer wird einen Anwalt einzuschalten...vor Gericht zu ziehen..
1. Instanz...2. Instanz..usw. und wahrscheinlich sowieso ein Vergleich vom Richter vorgeschlagen wird, solltet Ihr Euch früher gütlich einigen.

Für die Zukunft ?? Ist es erlaubt einen Verweis auf eine website wo solch ein Betrag steht zu machen? Oder koscht des au Geld.....

Udo

Beitrag kommt von http://www.ringdesbuddha.de

Guest
10.09.2004, 17:39
Damit öffnet man doch unberechtigten Forderungen Tür und Tor! Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht. Laß die doch Rechnungen schreiben soviel sie wollen. Wenn die dann wirklich das Geld sehen wollen, dann müssen *die* aktiv werden und vor Gericht ziehen. Und da die Forderung unbegründet ist, werden sie ganz einfach keine Chance haben.
Was meint Ihr, warum so früh schon ein Friedensangebot in Höhe von nur 50% der urspr. Forderung kommt? Mein Rat: einfach abwarten und Tee trinken. Wenn dann tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt: Widerspruch einlegen. Damit ist mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Sache erledigt. Oder glaubt Ihr, die Fordernden in diesem Fall hätten tatsächlich Interesse daran, diese Angelegenheit von einem Gericht klären zu lassen?

HTH,
zangpo.

Andreas
12.09.2004, 08:33
Hallo Zangpo,

Dein Tipp kommt leider zu spät. Immerhin bin ich schon vor einiger Zeit in 'Verhandlungen eingetreten', wie immer wieder berichtet.

Zumindest habe ich auf obiges Mail, wie am 8. September geschrieben vorgestern (Freitag, 10.11.) ein Gegenangebot gemacht und wörtlich geschrieben:

»So wird vom Journalistenverband für eine Zweitverwertung im Internet eines kurzen Artikels eine Pauschale von 200 Euro empfohlen. Dieser Empfehlung würde ich gerne folgen und meinerseits, ebenfalls ohne Anerkennung von etwaigen Rechtspflichten, diese Pauschale von 200 Euro netto anbieten.«

Heute habe ich das Antortmail gelesen. Herr Augustin ging ohne weiteren Kommentar darauf ein und stimmte zu. Morgen werde ich den Betrag überweisen. Der 'Spass' hat also 200 Euro gekostet :P
Nicht gerade wenig, aber angesichts der ersten Forderung wohl ein gutes Ergebnis. Viele von euch kennen ja asiatische Basare aus erster Hand. Irgendwie so kam es mir vor...

Wie auch immer, ich bin froh, dass die Angelegenheit erledigt ist.

An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für die zahlreichen, aufmunternden Mails, eure Solidarität und die vielen, wertvollen Tipps. :D

Viele haben mir auch angeboten, sich an den Kosten zubeteiligen. Auch dafür meinen überschwänglichen Dank. Da ich den Preis jetzt allerdings auf 200.- drücken konnte, ist das nicht mehr nötig und ich werde es zur Gänze selbst bezahlen. Sehe es als lehrreiches, wenn auch teures Stück persönliche Internetgeschichte!

Herzliche Grüße aus Kitzbühel,
Andreas

Hakku
12.09.2004, 12:24
Hallo Andreas,

ich persönlich hätte das Ding noch weiter durchgezogen, aber ich denke es ist auch etwas wert wenn man sich nicht mehr um die Angelegenheit kümmern muss.
Jetzt hast Du den Kopf für das große Forumtreffen frei.

Da ich mich an den Kosten beteiligen wollte, Du es aber nicht wünscht, werde ich den Betrag in mein Nepalprojekt einfließen lassen. Danke!

Liebe Grüße aus dem Ruhrpott, ¤*#;)
der Hakku

wetterfest
15.09.2004, 11:45
hallo andreas,

gratuliere Dir, es freut mich das die leidige angelegenheit nun für dich ein akzeptables ende gefunden hat.

ich hätte es wahrscheinlich selbst auch weiter durchgezogen, aber wahrscheinlich ist Dein weg sich den monatelangen ärger und frust zu ersparen und stattdessen wieder mehr lebensqualität zu geniessen die bessere.

ich finde es gut, dass durch dieses problem eine solidarisierung in diesem forum erfolgte und denke das dies auch für evt. zukünftige probleme, egal welcher art, eine wichtige erfahrung ist.

sodann wünsche ich euch ein schönes forumtreffen mit viel sonne,
liebe gruesse
helmut

ThomasFFM
15.09.2004, 21:01
Hallo, Andreas!

Den Worten meines Vorredners kann ich mich nur in jeder Hinsicht anschließen.

Bis dann, viele Grüße!
ThomasFFM

Nilsemann
06.06.2006, 20:41
PPS: habe gerade ergoogelt, dass dieser artikel auch auf yahoo.de zu lesen ist:
http://de.travel.yahoo.com/011123/9/7q1q.html
Sorry, dass ich so ein Uralt-Thema wieder nach vorne hole, aber mich hat mal die "unangenehme Geschichte von August 2004" (Zitat Andreas) interessiert. Ich finde diesen Hirschbiegel-Artikel unfassbar amüsant, schlecht und absolut lachhaft. Man weiß wirklich nicht, ob man über soviel reißerischen Pseudo-Journalismus lachen oder weinen soll...:D:cry:

Ach ja, aber was mich wirklich interessiert...gibt es wirklich einen Trekking-Pass im Khumbu, von dem man alle nepalesischen 8000er sehen kann?

Andreas
06.06.2006, 20:49
Ach ja, aber was mich wirklich interessiert...gibt es wirklich einen Trekking-Pass im Khumbu, von dem man alle nepalesischen 8000er sehen kann?Was hast du denn da wieder ausgegraben ;) .
Nein, einen solchen Pass gibt es nicht. Aber von andern Pässen, wie den Renjo La, den Cho La, etc. kann ich mir vorstellen, dass man alle 8000er des Khumbu und den Makalu sehen kann, aber Manaslu, Kantsch, Annapurna und Dhaulagiri sind weit entrückt :D !

Andreas

Nilsemann
06.06.2006, 21:00
Was hast du denn da wieder ausgegraben ;) .
Nein, einen solchen Pass gibt es nicht. Aber von andern Pässen, wie den Renjo La, den Cho La, etc. kann ich mir vorstellen, dass man alle 8000er des Khumbu und den Makalu sehen kann, aber Manaslu, Kantsch, Annapurna und Dhaulagiri sind weit entrückt :D !

Andreas

Tut mir leid, aber da Du hier (http://www.trekkingforum.com/forum/showthread.php?t=4086) so schön darauf verweist, musste ich mal zurückblättern. Wegen des Passes: also Aussicht auf Everest, Cho Oyu, Lhotse, Makalu und Kangchenjunga von einem Pass hätte ich mir noch vorstellen können...aber dass man alle sehen kann, wäre mir völlig neu gewesen und ich hab mich gewundert, wieso ich noch nie was davon gelesen habe. Nun weiß ich, warum... ;) nichts für ungut! Schönen Abend wünsch ich Dir...

Nils

feetzel
07.06.2006, 22:04
Hallo zusammen,

selbst wenn das Thema mittlerweile ein alter Hut ist, so kann ich mir folgenden Hinweis auf die unseriösen journalistischen Aktivitäten des Autors nicht verkneifen. Seine Wundertour durch den Himalaya war nicht seine einzige Heldentat. Unter lebensbedrohlichen Umständen ist er auch auf den "feuerspeienden" Vulkan Villarica in Chile gestiegen. Nach 3 Tagen heldenhaften Rittes (in ständiger Gefahr, von Pumas angegriffen zu werden) hat er von Pucon aus den Fuß des Villarica erreicht. - Der Bus schaft es in 1 Stunde! - Dann muß er sich auch noch mit der Machete auf die weglosen Hänge des Berges kämpfen. - Mit dem Lift wäre er übrigens problemlos innerhalb weniger Minuten vom der Bus bis zum Rand des Schneefeldes unterhalb des Gipfels gekommen!

Daß es dem Autor trotz aller Katastrophen von plötzlich auftauchenden und Pferde durch die Luft wirbelnden gewaltigen Windhosen sowie gefährlich nah auf ihn zusprudelnden Lavaflüssen gelingt, mit dem Leben davonzukommen, ist ein unbeschreibliches Glück für alle, die sich über seine hahnebüchenden Reisebeschreibungen amüsieren mögen.

Übrigens hat das Autorengespann vergessen anzumerken, daß man vom Villarica nicht nur alle Vulkane des amerikanischen Kontinents aus sehen kann, sondern bei guter Sicht auch die Wasserfälle von Iguacu und auf der anderen Seite die Osterinseln.

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Viele Grüße

Fred

Andreas
07.06.2006, 22:07
Danke Fred für diesen humorvollen Ausflug nach Chile :D .

Schon unglaublich, womit sich manche profilieren zu glauben müssen!

Andreas

Andrees
08.06.2006, 07:53
Nachdem ich mich über den Nonsens Artikel über die Himalayatour mittelrweile köstlich amüsieren kann würde ich gerne noch den Link auf den Chile-Artikel haben. Er scheint ja genauso lzusammenfabuliert zu sein .
Gruß Andrées

Matze75
08.06.2006, 10:45
http://magazin.fernweh.com/artikel,3425,2.html

Manchmal frage ich mich, ob der Nees das alles tatsächlich ernst meint, oder das unter dem Motto "Satire darf alles" läuft.

CU Matze

Nilsemann
08.06.2006, 11:08
http://magazin.fernweh.com/artikel,3425,2.html

Manchmal frage ich mich, ob der Nees das alles tatsächlich ernst meint, oder das unter dem Motto "Satire darf alles" läuft.

CU Matze

Einfach köstlich, dieser Artikel. Die Frage ist, ob Nees diese Art Texte zu schreiben selber forciert oder der nette Herr Thomas Hirschbiegel zuviel Phantasie hat, die er nie richtig ausleben konnte...

Tobi
08.06.2006, 11:20
Man sollte diese Texte eigentlich mal zusammenfassen und verfilmen.
In der Hauptrolle Action-Held Bruce Willis....:D :D

Gruss
Tobi